Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Paulmann GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Wellendorf 75, 29562 Suhlendorf
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRB 204544
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEP2507.HRB204544
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Uelzen
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
08.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Handwerksunternehmens betreffend Sanitär, Heizung, Klima- und Gebäudetrocknung
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Gebäudetechnik
Geschäftstätigkeit
Handwerksbetrieb für Sanitär, Heizung, Klima und Gebäudetrocknung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paulmann GmbH ist am 08.09.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Die Entscheidung des Amtsgerichts Uelzen kann von der Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit sofortiger Beschwerde angefochten werden. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes besteht binnen sechs Monaten nach Rechtskraft die Möglichkeit der Beschwerde, wenn der Wert 200,- EUR übersteigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 15/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Paulmann GmbH, Sanitär, Heizung, Klima-u. Gebäudetrocknung, Wellendorf 75, 29562 Suhlendorf, DEUTSCHLAND (AG Lüneburg, HRB 204544), vertr. d.: Jan Paulmann, Wellendorf 75, 29562 Suhlendorf, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzv…
7 IN 15/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Paulmann GmbH, Sanitär, Heizung, Klima-u. Gebäudetrocknung, Wellendorf 75, 29562 Suhlendorf, DEUTSCHLAND (AG Lüneburg, HRB 204544), vertr. d.: Jan Paulmann, Wellendorf 75, 29562 Suhlendorf, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Uelzen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Uelzen an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 08.09.2026
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