Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Paul's Boutique Cafebar GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
D.-Martin-Luther-Straße 2, 93047 Regensburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Regensburg HRB 11625
EUID
DED3410V.HRB11625
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 2/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Rudolf Dobmeier
Adresse
Prüfeninger Straße 20, 93049 Regensburg
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
17.03.2026
Widerspruchsfrist Forderungen
18.03.2026
Festsetzung Vergütung/Auslagen
13.08.2026
Schlusstermin Einwendungen
24.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines oder mehrerer Restaurants oder Cafés, einschließlich aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen und Tätigkeiten, Durchführung von Veranstaltungen und Catering-Service.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paul's Boutique Cafebar GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Regensburg. Im Verfahren ist ein endgültiger Insolvenzverwalter bestellt. Am 17.03.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Das Insolvenzgericht beabsichtigt, über den Vergütungsantrag des endgültigen Insolvenzverwalters zu entscheiden. Die Insolvenzgläubiger erhalten die Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung zum Vergütungsantrag Stellung zu nehmen. Zuvor erfolgte die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis 18.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist gelten Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paul's Boutique Cafebar GmbH ist beim Amtsgericht Regensburg anhängig. Der endgültige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Rudolf Dobmeier, hat am 17.03.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen de…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paul's Boutique Cafebar GmbH ist beim Amtsgericht Regensburg anhängig. Der endgültige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Rudolf Dobmeier, hat am 17.03.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Verwalters wurden durch Beschluss vom 13.08.2026 festgesetzt; dabei war von einem Vermögenswert in Höhe von 12.548,78 EUR auszugehen. Im schriftlichen Verfahren erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 21-26), wobei die Frist zum Widerspruch bis zum 18.03.2026 lief. Für den Schlusstermin nach § 211 InsO wurde ein schriftliches Verfahren angeordnet, bei dem Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände bis einschließlich 24.09.2026 eingereicht werden konnten. Nach Abzug der Gerichtskosten, der Vergütung und Auslagen des Verwalters sowie der Masseverbindlichkeiten in Höhe von 2.592,39 EUR steht eine Verteilungsmasse von 11.044,70 EUR zur Verfügung; an die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 2/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Paul's Boutique Cafebar GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, D.-Martin-Luther-Straße 2, 93047 Regensburg
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 11625
- Schuldnerin -
Das Insolvenzgericht beabsichtigt, über den Vergütungsant…
2 IN 2/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Paul's Boutique Cafebar GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, D.-Martin-Luther-Straße 2, 93047 Regensburg
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 11625
- Schuldnerin -
Das Insolvenzgericht beabsichtigt, über den Vergütungsantrag des endgültigen Insolvenzverwalters zu entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten die Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung zum Vergütungsantrag des endgültigen Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 2/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Paul's Boutique Cafebar GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, D.-Martin-Luther-Straße 2, 93047 Regensburg
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 11625
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 17.03.2026 angezeigt, d…
2 IN 2/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Paul's Boutique Cafebar GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, D.-Martin-Luther-Straße 2, 93047 Regensburg
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 11625
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 17.03.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 18.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 2/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Paul's Boutique Cafebar GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, D.-Martin-Luther-Straße 2, 93047 Regensburg
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 11625
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnli…
2 IN 2/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Paul's Boutique Cafebar GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, D.-Martin-Luther-Straße 2, 93047 Regensburg
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 11625
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 21-26 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 25.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 2/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Paul's Boutique Cafebar GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, , 93047 unbekannten Aufenthalt
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 11625
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwal…
2 IN 2/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Paul's Boutique Cafebar GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, , 93047 unbekannten Aufenthalt
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 11625
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Rudolf Dobmeier, Prüfeninger Straße 20, 93049 Regensburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 02.04.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 12.548,78 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Zustellauslagen waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 13.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 2/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Paul's Boutique Cafebar GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, , 93047 unbekannten Aufenthalt
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 11625
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschlie…
2 IN 2/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Paul's Boutique Cafebar GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, , 93047 unbekannten Aufenthalt
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 11625
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.09.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Regensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 11.044,70 € Verteilungsmasse abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters; zu berücksichtigen sind 2.592,39 € Masseverbindlichkeiten.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 13.08.2026
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