Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PCG Liegenschaft GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 186474
EUID
DEF1103R.HRB186474
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36p IN 2370/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jesko Stark
Adresse
Budapester Straße 35, 10787 Berlin
Termine & Fristen
Eröffnung
14.08.2024 , 17:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.09.2024
Prüfungstermin
14.11.2024
Gläubigerversammlung
14.11.2024
Widerspruchsfrist Prüfung
18.08.2025
Einwendungsfrist Vergleich
17.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PCG Liegenschaft GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Walter von Horstig, ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Registergerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 186474 eingetragen. Im aktuellen Verfahrensschritt erfolgt die Prüfung der bis zum 28.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 18.08.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PCG Liegenschaft GmbH ist am 14.08.2024 um 17:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jesko Stark bestellt worden. Die Insolvenzforderungen sind bis zum 25.09.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PCG Liegenschaft GmbH ist am 14.08.2024 um 17:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jesko Stark bestellt worden. Die Insolvenzforderungen sind bis zum 25.09.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Prüfungsstichtag für die Forderungen ist der 14.11.2024, an dem auch die erste Gläubigerversammlung stattfindet. Das Verfahren wird bis auf Weiteres im schriftlichen Verfahren nach § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Im weiteren Verlauf wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem Vergleich mit dem Vermieter IMMAC Sozialimmobilien 86. Renditefonds GmbH & Co. KG das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 17.07.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt vorzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36p IN 2370/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PCG Liegenschaft GmbH, Siemensdamm 62, 13627 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Walter von Horstig
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186474
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 28.07.2025 nachträglic…
36p IN 2370/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PCG Liegenschaft GmbH, Siemensdamm 62, 13627 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Walter von Horstig
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186474
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 28.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3 - 5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36p IN 2370/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PCG Liegenschaft GmbH, Siemensdamm 62, 13627 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 186474
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlu…
36p IN 2370/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PCG Liegenschaft GmbH, Siemensdamm 62, 13627 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 186474
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zu einem Vergleich über die Höhe der Feststellung der Forderungen des Vermieters, der IMMAC Sozialimmobilien 86. Renditefonds GmbH & Co. KG,
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.07.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36p IN 2370/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PCG Liegenschaft GmbH, Siemensdamm 62, 13627 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Walter von Horstig
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186474
Geschäftszweig: Verwaltung
- Schuldnerin -
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1. Das Insolvenzve…
36p IN 2370/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PCG Liegenschaft GmbH, Siemensdamm 62, 13627 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Walter von Horstig
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186474
Geschäftszweig: Verwaltung
- Schuldnerin -
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 14.08.2024 um 17.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jesko Stark
Budapester Straße 35, 10787 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 25.09.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
5. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins (§ 156 InsO) wird gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 14.11.2024 (Prüfungsstichtag).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum Prüfungsstichtag, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Beim Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag und/oder ihrem Rang bestritten wird.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, bis zum 14.11.2024, der zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung entspricht, die Wahl einer anderen Person zum Insolvenzverwalter schriftlich dem Insolvenzgericht vorzuschlagen.
Gehen bis zum Stichtag keine Anträge ein, so verbleibt es bei der bisherigen Bestellung.
Die Insolvenzgläubiger erhalten ferner Gelegenheit, schriftliche Stellungnahmen einzureichen zur Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens) InsO bezeichneten Angelegenheiten.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Hat die/der Schuldner/in eine titulierte Forderung bestritten, so obliegt es der/dem Schuldner/in binnen einer Frist von einem Monat, die im schriftlichen Verfahren mit dem Bestreiten der Forderung beginnt, den Widerspruch zu verfolgen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt ein Widerspruch als nicht erhoben.
Die/der Schuldner/in hat dem Gericht die Verfolgung dieses Anspruchs nachzuweisen.
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.08.2024
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