Einstellung des VerfahrensSchleswig-HolsteinHRB 4898
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
pc:maq GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Flensburg HRB 4898
EUID
DEX1112R.HRB4898
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
56 IN 227/16
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Einstellungstermin / Fristende für Einwendungen
20.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der pc:maq GmbH in Flensburg ist eröffnet. Das Gericht hat die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO angeordnet, der im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO erfolgt. Beteiligte haben bis einschließlich 20.07.2026 Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände einzureichen. Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt. Eine Zahlung an Insolvenzgläubiger erfolgt nicht.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der pc:maq GmbH in Flensburg ist eingeleitet. Zunächst wurde ein Einstellungstermin nach § 211 InsO für den 20.07.2026 angesetzt, um die Schlussrechnung zu erörtern und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die beabsichtigte Verfahrenseinstellung zu prüfen. Das Verfahr…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der pc:maq GmbH in Flensburg ist eingeleitet. Zunächst wurde ein Einstellungstermin nach § 211 InsO für den 20.07.2026 angesetzt, um die Schlussrechnung zu erörtern und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die beabsichtigte Verfahrenseinstellung zu prüfen. Das Verfahren ist schließlich wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt worden. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
56 IN 227/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
pc:maq GmbH, Lise-Meitner-Straße 14, 24941 Flensburg, vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin Maria Theresia Preißl
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 4898
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach §…
56 IN 227/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
pc:maq GmbH, Lise-Meitner-Straße 14, 24941 Flensburg, vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin Maria Theresia Preißl
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 4898
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.07.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Flensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
56 IN 227/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
pc:maq GmbH, Lise-Meitner-Straße 14, 24941 Flensburg, vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin Maria Theresia Preißl
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 4898
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzuläng…
56 IN 227/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
pc:maq GmbH, Lise-Meitner-Straße 14, 24941 Flensburg, vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin Maria Theresia Preißl
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 4898
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 04.08.2026
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