Einstellung des VerfahrensSchleswig-HolsteinHRB 4898
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
pc:maq GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Flensburg HRB 4898
EUID
DEX1112R.HRB4898
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
56 IN 227/16
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Fristende für Einwendungen
20.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der pc:maq GmbH in Flensburg ist eröffnet. Das Gericht hat die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO angeordnet, der im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO erfolgt. Beteiligte haben bis einschließlich 20.07.2026 Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände einzureichen. Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt. Eine Zahlung an Insolvenzgläubiger erfolgt nicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
56 IN 227/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
pc:maq GmbH, Lise-Meitner-Straße 14, 24941 Flensburg, vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin Maria Theresia Preißl
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 4898
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach §…
56 IN 227/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
pc:maq GmbH, Lise-Meitner-Straße 14, 24941 Flensburg, vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin Maria Theresia Preißl
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 4898
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.07.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Flensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 08.06.2026
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