Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PDMM Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rheinaustraße 81, 53225 Bonn
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 26763
EUID
DER3201.HRB26763
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
99 IN 160/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen
Adresse
Oxfordstr. 2, 53111 Bonn
Termine & Fristen
Antragseingang
29.07.2025
Eröffnung
27.11.2025 , 07:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.01.2026
Einsichtnahme Forderungsverzeichnis
20.01.2026
Prüfungstermin
20.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
a) die Durchführung und Vermittlung von Chauffeur- und Mietwagendienstleistungen, die Organisation und Durchführung von Fahrdiensten und aller damit zusammenhängenden Nebengeschäfte sowie die Unterhaltung eines Hostessenservices, sowie der Organisation, Durchführung und Vermittlung von Incentive Reisen und sonstigen Reiseleistungen sowie den dazugehörigen Nebendienstleistungen; b) ferner Tätigkeiten im Marketing und Wirtschaftsberatung; sowie allen damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen; c) Tätigkeiten einer Holding-Gesellschaft, insbesondere die Beteiligung an und die Steuerung von Gesellschaften, welche insbesondere in dem Tätigkeitsbereich gem. vorstehend lit. a) und b) tätig sind. Die Übernahme der Geschäftsfeldentwicklung (Business Development) und des Managements der Beteiligungsgesellschaften und die Bereitstellung von Ressourcen bzw. Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Immobilien, Personal, Einkauf, Finanzierung, Controlling, IT (EDV) und Marketing. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bonn hat am 27.11.2025 um 07:45 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PDMM Holding GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag eines Gläubigers, der am 29.07.2025 bei Gericht eingegangen ist. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.01.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 20.02.2026 statt. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 20.01.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 160/25
Über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26763 eingetragenen PDMM Holding GmbH, Rheinaustr. 81, 53225 Bonn, vertr. d. d. Gf. Jan Stronczyski
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.11.2025, um 07:45 Uhr das Insolvenzverfa…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 160/25
Über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26763 eingetragenen PDMM Holding GmbH, Rheinaustr. 81, 53225 Bonn, vertr. d. d. Gf. Jan Stronczyski
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.11.2025, um 07:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen, Oxfordstr. 2, 53111 Bonn.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.01.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 20.02.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 20.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
99 IN 160/25
Bonn, 27.11.2025
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