Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pegas Logistics GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Dransfelder Str. 4, 37079 Göttingen
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 3823
EUID
DEP2204.HRB3823
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
74 IN 5/23 GOE
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Daniel Goth
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung/ Auslagen
05.02.2024
Stichtag Prüfung nachträglicher Forderungen
27.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer internationalen Spedition, Güterkraftverkehr und Lagerhaltung, sowie die Vermittlung der Durchführung von nationalen und internationalen Transport- und Speditionsgeschäften
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pegas Logistics GmbH in Göttingen ist eröffnet. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Daniel Goth. Am 02.04.2024 wurde den Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters gegeben. Der Beschluss zur Festsetzung der Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters erging am 05.02.2025. Dabei wurde eine Berechnungsmasse von 517.469,89 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung beträgt einen Bruchteil von 25 % der Regelvergütung zuzüglich eines Gesamtzuschlags von 0,6 aufgrund der Betriebsfortführung und arbeitsrechtlicher Klärungen. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vorläufige Verwalter darf den Betrag der Insolvenzmasse entnehmen. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pegas Logistics GmbH ist anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Daniel Goth festgesetzt, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Die Berechnungsmasse belief s…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pegas Logistics GmbH ist anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Daniel Goth festgesetzt, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Die Berechnungsmasse belief sich auf 517.469,89 EUR. Zudem wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 27.08.2024 festgelegt, bis zu dem Widersprüche gegen diese Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen müssen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen wurden eine Woche vor diesem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 5/23 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pegas Logistics GmbH, Dransfelder Straße 4, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 3823), vertr. d.: Agnieszka Michno, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den …
74 IN 5/23 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pegas Logistics GmbH, Dransfelder Straße 4, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 3823), vertr. d.: Agnieszka Michno, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Göttingen, 02.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 5/23 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pegas Logistics GmbH, Dransfelder Straße 4, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 3823), vertr. d.: Agnieszka Michno, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Daniel Goth festgesetzt worden. Gemäß § 64 …
74 IN 5/23 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pegas Logistics GmbH, Dransfelder Straße 4, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 3823), vertr. d.: Agnieszka Michno, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Daniel Goth festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Erhöhung für Gläubiger
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Die Vergütung wird gegen die Schuldnerin festgesetzt.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.03.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 517.469,89 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1. Aufgrund der Betriebsfortführung mit Insolvenzgeldfortzahlung für 21 Mitarbeitern mit erheblichen Klärungsbedarf von arbeitsrechtlichen Fragen, diverser Betriebsversammlungen und Neueinstellungen innerhalb der 2,5 Monaten der vorläufigen Verwaltung ist ein Gesamtzuschlag von 0,6 auf die Regelvergütung angemessen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 05.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 5/23 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pegas Logistics GmbH, Dransfelder Straße 4, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 3823), vertr. d.: Agnieszka Michno, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 S…
74 IN 5/23 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pegas Logistics GmbH, Dransfelder Straße 4, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 3823), vertr. d.: Agnieszka Michno, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.08.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 30.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 5/23 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pegas Logistics GmbH, Dransfelder Straße 4, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 3823), vertr. d.: Agnieszka Michno, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den …
74 IN 5/23 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pegas Logistics GmbH, Dransfelder Straße 4, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 3823), vertr. d.: Agnieszka Michno, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Göttingen, 11.11.2024
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