Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pegasus Foodsystems GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 138188
EUID
DEF1103R.HRB138188
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36p IN 4166/18
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit überwunden
25.08.2022
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
11.02.2025
Frist zur Einreichung von Einwendungen
24.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pegasus Foodsystems GmbH ist die Masseunzulänglichkeit am 25.08.2022 überwunden worden. Das Verfahren umfasst Forderungen in einer Gesamthöhe von 791.872,88 EUR, denen ein Massebestand von 213.115,52 EUR gegenübersteht. Die Durchführung des Schlusstermins erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung sowie die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters (vom 23.12.2024) und des Insolvenverwalters (vom 07.01.2025) können bis einschließlich 24.07.2026 schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg eingereicht werden. Die Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist bereits zugestimmt worden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pegasus Foodsystems GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat am 25.08.2022 angezeigt, dass die Masseunzulänglichkeit überwunden ist. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Forderungen geprüft; gegen bis zum 14.01.2025 nachträglich angemeldete Forderungen konnte bis zum 11…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pegasus Foodsystems GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat am 25.08.2022 angezeigt, dass die Masseunzulänglichkeit überwunden ist. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Forderungen geprüft; gegen bis zum 14.01.2025 nachträglich angemeldete Forderungen konnte bis zum 11.02.2025 widersprochen werden. Für den Schlusstermin gem. § 197 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Einhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die Vergütungsanträge wurde ein schriftliches Verfahren nach § 5 Abs. 2 InsO angeordnet. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 24.07.2026 Einwendungen vorzulegen. Es wird der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 791.872,88 EUR steht ein Betrag von 213.115,52 EUR zur Verteilung zur Verfügung, abzüglich der Gerichtskosten und der Vergütung sowie Auslagen des Insolvenzverwalters. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36p IN 4166/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pegasus Foodsystems GmbH, Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Andrea Anna Helene Baltus und Dominique Angelika Nicole Baltus
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 138188
- Schuld…
36p IN 4166/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pegasus Foodsystems GmbH, Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Andrea Anna Helene Baltus und Dominique Angelika Nicole Baltus
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 138188
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 791.872,88 EUR steht ein Betrag von 213.115,52 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36p IN 4166/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pegasus Foodsystems GmbH, Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Andrea Anna Helene Baltus und Dominique Angelika Nicole Baltus
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 138188
- Schuld…
36p IN 4166/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pegasus Foodsystems GmbH, Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Andrea Anna Helene Baltus und Dominique Angelika Nicole Baltus
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 138188
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Erhebung von Einwendungen gegen die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie des Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.07.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 23.12.2024; der vorläufige Insolvenzverwalter für die vorläufige Insolvenzverwaltung geltend: Die Regelvergütung gem. §§ 2,11 InsVV, basierend auf einer Berechnungsgrundlage von 175.599,13 EUR, zzgl. Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV sowie Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %.
Es werden keine Absonderungsrechte in Höhe der vorstehend genannten Berechnungsmasse gem. § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV aufgrund erheblicher Befassung in die Berechnungsgrundlage einbezogen.
Ferner werden Zuschläge geltend gemacht, mithin i.H.v. insgesamt 65,00 %.
Hieraus 25,00 % als Zuschlag für den Investorenprozess, 15,00 % für die Koordination der Tätigkeiten an mehreren Standorten der Schuldnerin; 5,00 % für die erhebliche Befassung mit Absonderungsrechten, 10,00 % für Arbeitnehmerangelegenheiten sowie 10,00 % für die aufwendige Buchhaltung.
- Einwendungen gegen den Vergütungsantrag; der Insolvenzverwalter macht mit Vergütungsantrag vom 07.01.2025 für die Insolvenzverwaltung geltend:
Die Regelvergütung gem. § 2 InsVV, basierend auf einer Berechnungsgrundlage von 475.000,95 EUR, zzgl. Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV sowie Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %.
Es werden Zuschläge i.H.v insgesamt 155,00 % geltend gemacht, mithin 75 % für die
Betriebsfortführung an mehreren Standorten, 30,00 % für die Sanierungsbemühungen, 20 % für Arbeitnehmerangelegenheiten, 25,00 % für die Differenzlohnbearbeitung sowie 5 % für die erhebliche Befassung mit Aussonderungsrechten.
Es wurde ein Abschlag i.H.v. 10,00 % gem. § 3 Abs. 2 lit a. InsVV einbezogen.
Es wurden Dritte i.H.v. 75.740,29 EUR gem. § 8 Abs. 2 InsVV beauftragt.
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 791.872,88 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 213.115,52 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36p IN 4166/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pegasus Foodsystems GmbH, Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Andrea Anna Helene Baltus und Dominique Angelika Nicole Baltus
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 138188
- Schuld…
36p IN 4166/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pegasus Foodsystems GmbH, Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Andrea Anna Helene Baltus und Dominique Angelika Nicole Baltus
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 138188
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 25.08.2022 angezeigt, dass die Masseunzulänglichkeit überwunden ist.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36p IN 4166/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pegasus Foodsystems GmbH, Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerinnen Andrea Anna Helene Baltus und Dominique Angelika Nicole Baltus
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 138188
- Schuld…
36p IN 4166/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pegasus Foodsystems GmbH, Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerinnen Andrea Anna Helene Baltus und Dominique Angelika Nicole Baltus
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 138188
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 14.01.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 48 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.02.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.01.2025
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