Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Peiner Umformtechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Woltorfer Straße 20-24, 31224 Peine
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 63011
EUID
DER1101.HRB63011
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 174/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert
Kanzlei
eckert.law
Adresse
Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover
Telefon
(0511) 6262870
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.11.2023 , 09:00 Uhr
Eröffnung
31.01.2024 , 09:41 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.03.2024
Berichtstermin
11.04.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
21.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Verarbeitung von Eisen und Stahl zur Herstellung von Befestigungsmitteln, insbesondere Schrauben, sowie von Teilen für die Automobilzulieferindustrie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Peiner Umformtechnik GmbH ist am 31.01.2024 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zuvor waren bereits am 24.11.2023 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen erteilt wurde. Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.03.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 11.04.2024 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde für die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist ein schriftliches Verfahren angeordnet. Der Stichtag für Widersprüche gegen nachträglich angemeldete oder geänderte Forderungen ist auf den 21.07.2025 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 174/23: Über das Vermögen der Peiner Umformtechnik GmbH, vertr. d. d. GF Ralf Beuse, Woltorfer Straße 20-24, 31224 Peine (AG Düsseldorf, HRB 63011), vertr. d.: Ralf Beuse, Hans-Böckler-Str. 50, 56567 Neuwied, (Geschäftsführer), ist am 31.01.2024 um 09:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwal…
35 IN 174/23: Über das Vermögen der Peiner Umformtechnik GmbH, vertr. d. d. GF Ralf Beuse, Woltorfer Straße 20-24, 31224 Peine (AG Düsseldorf, HRB 63011), vertr. d.: Ralf Beuse, Hans-Böckler-Str. 50, 56567 Neuwied, (Geschäftsführer), ist am 31.01.2024 um 09:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert, Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover, Tel.: (0511) 6262870, Fax: (0511) 62628710, E-Mail: eckert-hannover@eckert.law.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.03.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 11.04.2024, 10:00 Uhr, Saal 120, Amtsgericht Gifhorn, Am Schloßgarten 4, 38518 Gifhorn eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Gifhorn, 01.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 174/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Peiner Umformtechnik GmbH, vertr. d. d. GF Ralf Beuse, Woltorfer Straße 20-24, 31224 Peine (AG Düsseldorf, HRB 63011), vertr. d.: Ralf Beuse, Hans-Böckler-Str. 50, 56567 Neuwied, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu …
35 IN 174/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Peiner Umformtechnik GmbH, vertr. d. d. GF Ralf Beuse, Woltorfer Straße 20-24, 31224 Peine (AG Düsseldorf, HRB 63011), vertr. d.: Ralf Beuse, Hans-Böckler-Str. 50, 56567 Neuwied, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 24.11.2023 um 09:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 26.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 174/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Peiner Umformtechnik GmbH, vertr. d. d. GF Ralf Beuse, Woltorfer Straße 20-24, 31224 Peine (AG Düsseldorf, HRB 63011), vertr. d.: Ralf Beuse, Hans-Böckler-Str. 50, 56567 Neuwied, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefr…
35 IN 174/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Peiner Umformtechnik GmbH, vertr. d. d. GF Ralf Beuse, Woltorfer Straße 20-24, 31224 Peine (AG Düsseldorf, HRB 63011), vertr. d.: Ralf Beuse, Hans-Böckler-Str. 50, 56567 Neuwied, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 21.07.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 27.05.2025
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