Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 723414

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Pekkip Holding GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Ludolf-Krehl-Straße 31, 69120 Heidelberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 723414
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEB8535.HRB723414

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
59 IN 606/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme
Adresse
Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim
Telefon
0621 877080

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.08.2026 , 09:00 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen. Ferner Marketing- und Sponsoringtätigkeiten auch für die Beteiligungsgesellschaften und Beteiligungsunternehmen sowie die Erbringung von Personal- und sonstigen Dienstleistungen für die Beteiligungsgesellschaften und Beteiligungsunternehmen.

Wirtschaftszweig

Hauptbranche
Holding & Beteiligungen
Subbranche
Beteiligungsverwaltung
Geschäftstätigkeit
Verwaltung eigenen Vermögens und Beteiligungen sowie Erbringung von Marketing- und Personaldienstleistungen für Beteiligungsunternehmen

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Heidelberg hat am 28.08.2026 über den Antrag der Pekkip Holding GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss gefasst. Da das Verfahren noch nicht eröffnet ist, wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob das Verfahrenskostenrisiko gedeckt ist. Der Schuldnerin wurden Verfügungsbeschränkungen auferlegt; über Gegenstände des Vermögens darf sie nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände ging auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Drittschuldnern wurde untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

59 IN 606/26 | In dem Verfahren über den Antrag Pekkip Holding GmbH, Ludolf-Krehl-Straße 31, 69120 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ahmet Pekkip Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 723414 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | …

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