Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Peltek GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Tempelseestrasse 10, 63071 Offenbach am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 47677
EUID
DEM1114.HRB47677
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 39/18
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs
Termine & Fristen
Schlusstermin
18.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Installation von Elektroanlagen sowie von Elektrotechnik sowie Lüftungs- und Klimatechnik, deren Betreuung sowie alle damit zusammenhängende Arbeiten und Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Peltek GmbH ist die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 18.11.2025. Bis zu diesem Datum müssen Anträge zur Anhörung der Gläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO, zur Erörterung der Schlussrechnung, zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände sowie zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis schriftlich beim Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Eine Verfahrenseinstellung unterbleibt, sofern ein ausreichender Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 9.536,23 Euro geleistet wird. Zuvor wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt und die Vergütung sowie Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Julia Kappel-Verwalterin festgesetzt. Die Summe der festgestellten Forderungen beträgt 141.746,86 Euro, wobei ein Betrag von 20.416,76 Euro vor Abzug der Kosten zur Verteilung steht. Das Verfahren ist am 09.03.2026 gemäß § 207 InsO mangels Masse eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 39/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Peltek GmbH, Tempelseestr. 10, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 47677), vertr. d.: 1. Ihsan Palanci, Tempelseestr. 10, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), ist am 09.03.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens decken…
8 IN 39/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Peltek GmbH, Tempelseestr. 10, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 47677), vertr. d.: 1. Ihsan Palanci, Tempelseestr. 10, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), ist am 09.03.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Internet wirksam. Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 39/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Peltek GmbH, Tempelseestr. 10, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 47677), vertr. d.: 1. Ihsan Palanci, Tempelseestr. 10, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
sind die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin b…
Geschäftsnummer: 8 IN 39/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Peltek GmbH, Tempelseestr. 10, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 47677), vertr. d.: 1. Ihsan Palanci, Tempelseestr. 10, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
sind die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin bzw. des Insolvenzverwalters sowie die Umsatzsteuer hieraus durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen (§ 64 Abs. 2 S. 2 InsO).
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.
Es folgen der Tenor der Entscheidung (ohne die festgesetzten Beträge, welche durch ein dreimaliges "x" (xxx) ersetzt werden), die Gründe der Entscheidung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung:
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs festgesetzt auf:
1. xxx Euro Nettovergütung nach InsVV
2. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
3. xxx Euro Auslagen zuzüglich
4. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
5. xxx Euro Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Vorschüsse sind entsprechend anzurechnen.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
In vorliegendem Verfahren wurden keine Zuschläge geltend gemacht.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 52.825,29 Euro ausgegangen.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Die Insolvenzverwalterin bzw. der Insolvenzverwalter hat weiterhin Anspruch auf Auslagenersatz nach § 8 InsVV. Die Insolvenzverwalterin bzw. der Insolvenzverwalter kann anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der im ersten Jahr 15 %, danach 10 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,- Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des Verwalters beträgt. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen (§ 8 Abs. 3 InsVV). In vorliegendem Fall sind sieben angefangene Tätigkeitsjahre zu berücksichtigen, weshalb hier der maximale Pauschsatz von 30 % anzusetzen ist.
Auslagen für gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragene Zustellungen waren, soweit beantragt, gesondert festzusetzen (Beschluss des BGH vom 21.03.2013, IX ZB 209/10). In vorliegendem Verfahren wurden keine Zustellungsauslagen geltend gemacht.
Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der von der Insolvenzverwalterin zu zahlenden Umsatzsteuer festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, sofern der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Sofern dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen, die befristete Erinnerung ebenfalls innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. In Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann eine sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13+15, 64283 Darmstadt eingelegt werden.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.09.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 39/18
In dem Insolvenzverfahren Peltek GmbH, Tempelseestr. 10, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 47677),
vertreten durch:
1. Ihsan Palanci, Tempelseestr. 10, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte Knapp Lanio Gess…
Geschäftsnummer: 8 IN 39/18
In dem Insolvenzverfahren Peltek GmbH, Tempelseestr. 10, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 47677),
vertreten durch:
1. Ihsan Palanci, Tempelseestr. 10, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte Knapp Lanio Gesser & Partner, Herrnstr. 53, 63065 Offenbach am Main, soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht ein Betrag von 20.416,76 Euro vor Abzug der Verfahrenskosten zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 141.746,86 Euro.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 39/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Peltek GmbH, Tempelseestr. 10, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 47677), vertr. d.: 1. Ihsan Palanci, Tempelseestr. 10, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt.
Der vollständige …
Geschäftsnummer: 8 IN 39/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Peltek GmbH, Tempelseestr. 10, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 47677), vertr. d.: 1. Ihsan Palanci, Tempelseestr. 10, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach, 10.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 39/18
In dem Insolvenzverfahren Peltek GmbH, Tempelseestr. 10, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 47677),
vertreten durch:
1. Ihsan Palanci, Tempelseestr. 10, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte Knapp Lanio Gess…
Geschäftsnummer: 8 IN 39/18
In dem Insolvenzverfahren Peltek GmbH, Tempelseestr. 10, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 47677),
vertreten durch:
1. Ihsan Palanci, Tempelseestr. 10, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte Knapp Lanio Gesser & Partner, Herrnstr. 53, 63065 Offenbach am Main,
wird die Durchführung des Schlußtermins im schriftlichen Verfahren vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Kaiserstr. 18, 63065 Offenbach am Main angeordnet (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Schlußtermin (§ 197 InsO) entspricht, ist der 18.11.2025.
Spätestens bis zu diesem Stichtag müssen eventuelle Anträge bzw. Eingaben zu folgenden Angelegenheiten schriftlich bei Gericht eingehen:
wird der schriftliche Schlusstermin (§ 5 Absatz 2 InsO) zur
- Anhörung der Gläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO,
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände
der Insolvenzmasse,
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18,
63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Vorschuss auf die Verfahrenskosten (9.536,23 Euro) geleistet wird.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.09.2025
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