Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
S. Armin Bau Bauunternehmen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Sprendlinger Straße 180, 63069 Offenbach am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 49269
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1114.HRB49269
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 501/18
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Schriftlicher Schlusstermin
30.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Hoch-, Tief -, Landschafts- und Trockenbau sowie die Gebäudereinigung.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Hochbau
Nebenbranche
Reinigung & Facility Management
Geschäftstätigkeit
Hoch-, Tief-, Landschafts- und Trockenbau sowie Gebäudereinigung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S. Armin Bau Bauunternehmen GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des laufenden Verfahrens hat das Amtsgericht Offenbach am Main die Vergütung und Auslagen der Rechtsanwältin Petra Heidenfelder festgesetzt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Die Bekanntmachung erfolgt auszugsweise nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Mindestvergütung wurde antragsgemäß festgesetzt. Die Festsetzung der Auslagen sowie die Erstattung der Umsatzsteuer ergeben sich aus den §§ 10, 8 und 7 InsVV. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde oder, falls die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde und der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR nicht übersteigt, befristete Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S. Armin Bau Bauunternehmen GmbH ist eröffnet. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, wurden festgesetzt. Das schriftliche Verfahren wurde angeordnet und ein schriftlicher Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung, Ents…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S. Armin Bau Bauunternehmen GmbH ist eröffnet. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, wurden festgesetzt. Das schriftliche Verfahren wurde angeordnet und ein schriftlicher Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung, Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis anberaumt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, Anträge bzw. Einwendungen bis zum 30.10.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Zustimmung zur Schlussverteilung wurde erteilt und die Verteilung soll mit Genehmigung des Gerichts vorgenommen werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 37.245,84 EUR, abzüglich der Honorarkosten und Auslagen der Insolvenzverwalterin sowie der Gerichtskosten. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 274.581,44 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 501/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der S. Armin Bau Bauunternehmen GmbH, Sprendlinger Landstraße 180, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49269), vertr. d.: Florian Caldararu, Leimenhof 39, 36103 Flieden, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwältin Petra Heidenfel…
8 IN 501/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der S. Armin Bau Bauunternehmen GmbH, Sprendlinger Landstraße 180, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49269), vertr. d.: Florian Caldararu, Leimenhof 39, 36103 Flieden, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwältin Petra Heidenfelder festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Die Mindestvergütung wurde antragsgemäß festgesetzt. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 501/18: In dem Insolvenzverfahren S. Armin Bau Bauunternehmen GmbH, Sprendlinger Landstraße 180, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49269),
vertreten durch:
Florian Caldararu, Leimenhof 39, 36103 Flieden, (Geschäftsführer), wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs.2 InsO).
Zudem wir…
AZ: 8 IN 501/18: In dem Insolvenzverfahren S. Armin Bau Bauunternehmen GmbH, Sprendlinger Landstraße 180, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49269),
vertreten durch:
Florian Caldararu, Leimenhof 39, 36103 Flieden, (Geschäftsführer), wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs.2 InsO).
Zudem wird schriftlicher Schlusstermin zur
Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 30.10.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 21.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 501/18:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der S. Armin Bau Bauunternehmen GmbH, Sprendlinger Landstraße 180, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49269), vertr. d.: Florian Caldararu, Leimenhof 39, 36103 Flieden, (Geschäftsführer),, wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. De…
AZ: 8 IN 501/18:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der S. Armin Bau Bauunternehmen GmbH, Sprendlinger Landstraße 180, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49269), vertr. d.: Florian Caldararu, Leimenhof 39, 36103 Flieden, (Geschäftsführer),, wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstr. 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach, 21.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 501/18:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der S. Armin Bau Bauunternehmen GmbH, Sprendlinger Landstraße 180, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49269), vertr. d.: Florian Caldararu, Leimenhof 39, 36103 Flieden, (Geschäftsführer), soll mit Genehmigung des Insolvenzgericht die Verteilun…
AZ: 8 IN 501/18:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der S. Armin Bau Bauunternehmen GmbH, Sprendlinger Landstraße 180, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49269), vertr. d.: Florian Caldararu, Leimenhof 39, 36103 Flieden, (Geschäftsführer), soll mit Genehmigung des Insolvenzgericht die Verteilung vorgenommen werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 37.245,84 EUR, abzüglich der Honorarkosten und Auslagen der Insolvenzverwalterin und der Gerichtskosten. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 274.581,44 EUR. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Verfahrensbeteiligten niedergelegt.
Offenbach am Main, 21.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 501/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der S. Armin Bau Bauunternehmen GmbH, Sprendlinger Landstraße 180, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49269), vertr. d.: Florian Caldararu, Leimenhof 39, 36103 Flieden, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin R…
8 IN 501/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der S. Armin Bau Bauunternehmen GmbH, Sprendlinger Landstraße 180, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49269), vertr. d.: Florian Caldararu, Leimenhof 39, 36103 Flieden, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Petra Heidenfelder festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 50 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 03.12.2025 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 65.156,71 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13), sowie weitere Vorsteuer aus Rechnungslegung externer Dienstleister. Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung der Insolvenzverwalterin 3.033,14 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 68.189,85 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Insolvenzverwalterin beantragt die Gewährung von Zuschlägen in Höhe von insgesamt 50 %.
Diese beruhen auf dem erhöhten Arbeitsaufwand aufgrund der dubiosen Verhältnisse (+ 10 %, Graeber Insvv-Online, § 3 InsVV, Rn. 201) und der daraus folgenden rudimentär vorliegenden Geschäftsunterlagen (+ 20 %, Graeber Insvv-Online, § 3 InsVV, Rn. 190), fehlender Mitarbeit des Geschäftsführers Florin Caldararu (+20 %, Graeber Insvv-Online, § 3 InsVV, Rn. 335) sowie umfangreichen Recherchen (+ 5 %, Graeber Insvv-Online, § 3 InsVV, Rn. 268).
Aufgrund teilweiser Delegation von Regelaufgaben (Prüfung von Erstattungsansprüchen gegenüber der AOK Hessen und der DAK-Gesundheit durch einen beauftragten Rechtsanwalt) war ein Abzug von 5 % zu berücksichtigen (Graeber Insvv-Online, § 3 InsVV, Rn. 425).
Im Ergebnis ist der Insolvenzverwalterin der beantragte Zuschuss in Höhe von 50 % zu gewähren.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 220,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 63 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 21.08.2026
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