Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pemodo Hightechnology GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Henricistraße 20, 04177 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 26499
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEU1308.HRB26499
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
403 IN 2044/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
02.07.2026
Frist Stellungnahmen Schlussrechnung
26.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Kauf- und Verkauf von Immobilien, Groß- und Einzelhandel mit elektronischen Bauteilen, LED-Produkten, LED- Leuchtmitteln, LED-Streifen und Steuerelementen sowie Netzteilen für bauliche Anlagen; Engineering-Dienstleistungen und Kundenbetreuung.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Großhandel
Nebenbranche
Immobilien
Geschäftstätigkeit
Groß- und Einzelhandel mit elektronischen Bauteilen und LED-Produkten sowie Kauf und Verkauf von Immobilien
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pemodo Hightechnology GmbH ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Im schriftlichen Verfahren wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen angeordnet. Den Beteiligten steht bis zum 02.07.2026 Gelegenheit offen, den Forderungen beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Zudem ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 04.06.2026 festgesetzt worden. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pemodo Hightechnology GmbH ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Im Verfahren wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 02.07.2026 Gelegenheit zum Widerspruch gegeben wurde. …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pemodo Hightechnology GmbH ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Im Verfahren wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 02.07.2026 Gelegenheit zum Widerspruch gegeben wurde. Zudem wurden die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die Regelvergütung des Verwalters durch Beschlüsse festgesetzt. Das weitere Verfahren einschließlich der abschließenden Gläubigerversammlung wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Insolvenzgläubiger hatten bis zum 26.10.2026 die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Schlussrechnung und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis einzureichen. Der Insolvenzverwalter hat erklärt, dass bei der Verteilung Forderungen in Höhe von 161.860,59 EUR zu berücksichtigen sind, jedoch keine Masse zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2044/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pemodo Hightechnology GmbH, Henricistraße 20, 04177 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 26499
vertreten durch den Geschäftsführer Dmitry Dyachkov
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlic…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2044/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pemodo Hightechnology GmbH, Henricistraße 20, 04177 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 26499
vertreten durch den Geschäftsführer Dmitry Dyachkov
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 02.07.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2044/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pemodo Hightechnology GmbH, Henricistraße 20, 04177 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 26499
vertreten durch den Geschäftsführer Dmitry Dyachkov
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters a…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2044/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pemodo Hightechnology GmbH, Henricistraße 20, 04177 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 26499
vertreten durch den Geschäftsführer Dmitry Dyachkov
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 04.06.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2044/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pemodo Hightechnology GmbH, Henricistraße 20, 04177 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 26499
vertreten durch den Geschäftsführer Dmitry Dyachkov
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellu…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2044/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pemodo Hightechnology GmbH, Henricistraße 20, 04177 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 26499
vertreten durch den Geschäftsführer Dmitry Dyachkov
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Verwalters;
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
|ggf. Anträge zur Beschlussfassung über nicht verwertbare Vermögensgegenstände bzw. Forderungen;
|Einwendungen gegen die beabsichtigte Verfahrenseinstellung nach § 211 InsO.
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 26.10.2026 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Verteilung gemäß Schlussverzeichnis zu berücksichtigen sind Forderungen von 161.860,59 EUR. Zur Verteilung steht keine Masse zur Verfügung."
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2044/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pemodo Hightechnology GmbH, Henricistraße 20, 04177 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 26499
vertreten durch den Geschäftsführer Dmitry Dyachkov
Die Regelvergütung des Verwalters wurde per Beschluss am 14…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2044/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pemodo Hightechnology GmbH, Henricistraße 20, 04177 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 26499
vertreten durch den Geschäftsführer Dmitry Dyachkov
Die Regelvergütung des Verwalters wurde per Beschluss am 14.09.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR. Dieser Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Leipzig zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet bis zu einem Beschwerdewert von 300,00 € die befristete Rechtspflegererinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG bzw. ab 300,01 € die sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO statt.
Ein Rechtsmittel ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Das Rechtsmittel wird durch Einreichung einer Rechtsmittelschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Ein Rechtsmittel kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Das Rechtsmittel soll begründet werden.
Ein Rechtsmittel kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss:
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen
oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130 a Abs. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können aufgerufen werden über folgendes Internetportal:
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
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