Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pen Büromöbelwerk-Beteiligungs- GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Memmingen HRB 8749
EUID
DED2505V.HRB8749
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
307 IN 1407/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Hiecke
Kanzlei
Brandhoff Obermüller Rechtsanwälte
Adresse
Rädelstraße 13, 08523 Plauen
Telefon
03741 296737 0
Termine & Fristen
Eröffnung
09.09.2026 , 09:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.10.2026
Widerspruchsfrist
09.12.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 09.09.2026 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pen Büromöbelwerk-Beteiligungs- GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Hiecke bestellt worden, der beauftragt wurde, Zustellungen gemäß § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 28.10.2026 zweifach beim Insolvenzverwalter anzumelden und unverzüglich Sicherungsrechte mitzuteilen. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 09.12.2026 beim Amtsgericht Chemnitz einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 307 IN 1407/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pen Büromöbelwerk-Beteiligungs- GmbH, Altmannsgrüner Straße 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Amtsgericht Memmingen , HRB 8749
vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Penzel
ergeht am 09.09.2026 nachfolgende En…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 307 IN 1407/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pen Büromöbelwerk-Beteiligungs- GmbH, Altmannsgrüner Straße 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Amtsgericht Memmingen , HRB 8749
vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Penzel
ergeht am 09.09.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Einkauf und Verkauf von Büromöbel aller Art) wird am 09.09.2026 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Andreas Hiecke
Brandhoff Obermüller Rechtsanwälte
Rädelstraße 13
08523 Plauen
Telefon geschäftlich: 03741 296737 0
Telefax: 03741 296737 9
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 28.10.2026 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 09.12.2026 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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