Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 102047
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Insolvenzprofil
PepperParties Deutschland GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Neidenburger Straße 25, 28207 Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 102047
EUID
DER1101.HRB102047
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 127/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Holger Rhode
Adresse
Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.07.2025 , 12:54 Uhr
Eröffnung
26.08.2025
Forderungsanmeldefrist
14.10.2025
Prüfungstermin
04.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb von sinnlichen Lifestyleprodukten, Kosmetik und Wäsche im Direktvertrieb.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der PepperParties Deutschland GmbH, Neidenburger Straße 25, 28207 Bremen, sind folgende Schritte erfolgt: Am 03.07.2025 wurde die Anordnung vorläufiger Maßnahmen sowie die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Holger Rhode getroffen. Das Insolvenzverfahren ist am 26.08.2025 um 14:17 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwalt Holger Rhode ist als Insolvenzverwalter bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 14.10.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 04.11.2025. Am 01.10.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters über eine voraussichtliche Masseunzulänglichkeit eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 127/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 102047 eingetragenen PepperParties Deutschland GmbH, Neidenburger Straße 25, 28207 Bremen, vertr. d. d. Gf.
Verfahrensbevollmächtigter:
Herr Rechtsanwalt…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 127/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 102047 eingetragenen PepperParties Deutschland GmbH, Neidenburger Straße 25, 28207 Bremen, vertr. d. d. Gf.
Verfahrensbevollmächtigter:
Herr Rechtsanwalt Frank Engelhard, Wall 21, 42103 Wuppertal,
ist am 03.07.2025, um 12:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Rhode, Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 127/25
Amtsgericht Düsseldorf, 03.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 127/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 102047 eingetragenen PepperParties Deutschland GmbH, Neidenburger Straße 25, 28207 Bremen, vertreten durch den Geschäftsführer Reto von der Becke
Verfahrensbevollmächtigter:
Herr Rechtsanwa…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 127/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 102047 eingetragenen PepperParties Deutschland GmbH, Neidenburger Straße 25, 28207 Bremen, vertreten durch den Geschäftsführer Reto von der Becke
Verfahrensbevollmächtigter:
Herr Rechtsanwalt Frank Engelhard, Wall 21, 42103 Wuppertal,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 26.08.2025, um 14:17 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Holger Rhode, Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 04.11.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 21.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
500 IN 127/25
Düsseldorf, 26.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 127/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 102047 eingetragenen PepperParties Deutschland GmbH, Neidenburger Straße 25, 28207 Bremen
ist am 01.10.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingega…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 127/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 102047 eingetragenen PepperParties Deutschland GmbH, Neidenburger Straße 25, 28207 Bremen
ist am 01.10.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
500 IN 127/25
Amtsgericht Düsseldorf, 02.10.2025
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