Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 717012
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
percomis GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Hirschgasse 3, 76275 Ettlingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 717012
EUID
DEB8535.HRB717012
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
105 IN 78/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
vorläufiger Insolvenzverwalter Andreas Fischer
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Arbeitsvermittlung, insbesondere im Bereich der Leih- und Zeitarbeit.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das eigene Vermögen der percomis GmbH ist der Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgewiesen worden. Zuvor wurden mit Beschluss vom 27.01.2026 Sicherungsmaßnahmen angeordnet, welche jedoch mit Beschluss vom 16.06.2026 wieder aufgehoben sind. Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters Andreas Fischer über das verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Absatz 2 InsO bestehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
105 IN 78/26
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In dem Verfahren über den Antrag der
percomis GmbH
Hirschgasse 3
76275 Ettlingen
vertreten durch die Geschäftsführerin Bernadett Maria Gerstner, geb. Nemeth
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 717012
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Besc…
105 IN 78/26
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In dem Verfahren über den Antrag der
percomis GmbH
Hirschgasse 3
76275 Ettlingen
vertreten durch die Geschäftsführerin Bernadett Maria Gerstner, geb. Nemeth
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 717012
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung soweit sie den Tenor zu 1. und zu 3. betrifft kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 16.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
105 IN 78/26
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In dem Verfahren über den Antrag der
percomis GmbH
Hirschgasse 3
76275 Ettlingen
vertreten durch die Geschäftsführerin Bernadett Maria Gerstner, geb. Nemeth
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 717012
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Besc…
105 IN 78/26
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In dem Verfahren über den Antrag der
percomis GmbH
Hirschgasse 3
76275 Ettlingen
vertreten durch die Geschäftsführerin Bernadett Maria Gerstner, geb. Nemeth
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 717012
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Die mit Beschluss vom 27.01.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters Andreas Fischer über das von ihm verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Absatz 2 InsO erforderlich ist.
Er bleibt insbesondere befugt, die entstandenen Kosten des Verfahrens nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 209, 207 Absatz 3 Satz 1 InsO zu berichtigen und seine Vergütung als Sachverständiger sowie als vorläufiger Insolvenzverwalter (nach Festsetzung durch das Gericht) dem Guthaben des Sonderkontos zu entnehmen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 16.06.2026
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