Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Perperidis, Eleftherios
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Theo-Champion-Str. 9 B, 40549 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRA 23985
EUID
DER1101.HRA23985
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 220/24
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Marion Gutheil
Rolle
Sachwalterin
Adresse
Berliner Allee 51 - 53, 40212 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2025 , 09:52 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.03.2025
Berichtstermin
06.03.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
26.03.2025
Prüfungsstichtag Nachtrag
19.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Eleftherios Perperidis ist am 01.02.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Sachwalterin Rechtsanwältin Marion Gutheil bestellt ist. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.03.2025 bei der Sachwalterin anzumelden. Ein Berichtstermin zur Gläubigerversammlung ist am 06.03.2025 angesetzt, in der unter anderem über besonders bedeutsame Rechtshandlungen wie die Veräußerung des Standorts in Ratingen und die Freigabe von Grundbesitz in Langenfeld beschlossen wird. Der Prüfungstermin für Forderungen findet schriftlich statt, wobei der Stichtag der 26.03.2025 ist. Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens ist der Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung als zulässig erachtet worden; die Restschuldbefreiung erlangt der Schuldner, wenn er den Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 220/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Eleftherios Perperidis, geboren am 30.04.1981, Hildener Straße 17 , 40764 Langenfeld (Rhld.), Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Düsseldorf unter HRA 23985, 24591 und 27109 eingetragenen Firma Bouleva…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 220/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Eleftherios Perperidis, geboren am 30.04.1981, Hildener Straße 17 , 40764 Langenfeld (Rhld.), Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Düsseldorf unter HRA 23985, 24591 und 27109 eingetragenen Firma Boulevard Apotheke e.K., Theo-Champion-Str. 9B, 40549 Düsseldorf; Boulevard Apotheke im Calor Carré e.K., Calor-Emag-Str. 3-5, 40878 Ratingen und Boulevard Apotheke Altstadt e.K. Mittelstraße 19/21, 40213 Düsseldorf
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
503 IN 220/24
Amtsgericht Düsseldorf, 15.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 220/24
Über das Vermögen
des Herrn Eleftherios Perperidis, geboren am 30.04.1981, Hildener Straße 17 , 40764 Langenfeld (Rhld.), Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Düsseldorf unter HRA 23985, 24591 und 27109 eingetragenen Firma Boulevard Apotheke e.K., Theo-Cha…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 220/24
Über das Vermögen
des Herrn Eleftherios Perperidis, geboren am 30.04.1981, Hildener Straße 17 , 40764 Langenfeld (Rhld.), Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Düsseldorf unter HRA 23985, 24591 und 27109 eingetragenen Firma Boulevard Apotheke e.K., Theo-Champion-Str. 9B, 40549 Düsseldorf; Boulevard Apotheke im Calor Carré e.K., Calor-Emag-Str. 3-5, 40878 Ratingen und Boulevard Apotheke Altstadt e.K. Mittelstraße 19/21, 40213 Düsseldorf
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.02.2025, um 09:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
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Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Der Schuldner ist berechtigt, unter der Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zur Sachwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Marion Gutheil, Berliner Allee 51 - 53, 40212 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Sachwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Schuldners über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am
Donnerstag, 06.03.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 1. Etage, Sitzungssaal 1.102.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Sachwalterin,
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Schuldners (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Standortes in Ratingen.
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) in Form der Zahlung eines Unternehmerlohns an den Schuldner von monatlich EUR 8.000,00 zu. Aus diesem Betrag bestreitet der Schuldner auch notwendige Zahlungen an die Krankenversicherung, Kammerbeiträge, Leistungen an das Versorgungswerk, Steuern, etc
- die Freigabe des Grundbesitzes gelegen in Langenfeld, Hildener Str. 17, eingetragen im Grundbuch von Richrath, Blatt 1041 aus dem Insolvenzbeschlag an den Schuldner.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Schuldners als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 26.03.2025.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 12.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Sachwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
503 IN 220/24
Düsseldorf, 01.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 220/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Eleftherios Perperidis, Hildener Straße 17 , 40764 Langenfeld (Rhld.), Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Düsseldorf unter HRA 23985, 24591 und 27109 eingetragenen Firma Boulevard Apotheke e…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 220/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Eleftherios Perperidis, Hildener Straße 17 , 40764 Langenfeld (Rhld.), Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Düsseldorf unter HRA 23985, 24591 und 27109 eingetragenen Firma Boulevard Apotheke e.K., Theo-Champion-Str. 9B, 40549 Düsseldorf; Boulevard Apotheke im Calor Carré e.K., Calor-Emag-Str. 3-5, 40878 Ratingen und Boulevard Apotheke Altstadt e.K. Mittelstraße 19/21, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Marco Dohmen., Willicher Straße 57, 47877 Willich
ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Schuldner.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
503 IN 220/24
Amtsgericht Düsseldorf, 01.02.2025
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