Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 106336
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LeadPartner GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lindenstraße 48 - 52, 40233 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 106336
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER1101.HRB106336
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 166/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
08.10.2025 , 17:19 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.11.2025
Prüfungstermin
10.12.2025
Prüfungstermin
16.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erbrigung von Dienstleistungen im Bereich digitales Marketing und Dialogmarketing und alle damit verbundenen Tätigkeiten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Medien, Werbung & Marketing
Subbranche
Online-Marketing
Geschäftstätigkeit
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich digitales Marketing und Dialogmarketing
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LeadPartner GmbH mit Sitz in Düsseldorf ist am 08.10.2025 um 17:19 Uhr eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin vom 15.08.2025. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus aus Düsseldorf. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 19.11.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 10.12.2025, welcher zugleich als Termin der ersten Gläubigerversammlung dient. Die Anmeldeunterlagen und die Forderungstabelle werden ab dem 26.11.2025 in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf zur Einsicht ausgelegt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LeadPartner GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 106336, ist am 08.10.2025 um 17:19 Uhr eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund des am 15.08.2025 eingegangenen Antrags der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LeadPartner GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 106336, ist am 08.10.2025 um 17:19 Uhr eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund des am 15.08.2025 eingegangenen Antrags der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.11.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 10.12.2025; dieser Termin dient zugleich als erste Gläubigerversammlung. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 26.11.2025 zur Einsicht niedergelegt. In einer späteren Bekanntmachung vom 12.10.2026 wird angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag für diese besonderen Prüfungen ist der 16.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen, wenn eine Forderung bestritten wird. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen ist weiterhin zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 166/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 106336 eingetragenen LeadPartner GmbH, Lindenstraße 48 - 52, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robin Breitmeyer
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Übers…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 166/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 106336 eingetragenen LeadPartner GmbH, Lindenstraße 48 - 52, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robin Breitmeyer
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.10.2025, um 17:19 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.08.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 10.12.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 26.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
500 IN 166/25
Düsseldorf, 08.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 166/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 106336 eingetragenen LeadPartner GmbH, Lindenstraße 48 - 52, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robin Breitmeyer, Kopernikusstr…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 166/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 106336 eingetragenen LeadPartner GmbH, Lindenstraße 48 - 52, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robin Breitmeyer, Kopernikusstraße 79, 40225 Düsseldorf
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
500 IN 166/25
Amtsgericht Düsseldorf, 12.10.2026
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