Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Personal Konzept GmbH Personaldienstleistungen für Industrie- und Elektromontagen sowie Produktion
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Thomas-Müntzer-Str. 4c, 02625 Bautzen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 4663
Stammkapital
26.000,00 EUR
EUID
DEU1104.HRB4663
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
549 IN 73/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2023
Forderungsanmeldefrist
29.06.2026
Vergütungsfestsetzung
18.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Dienstleistungen in den Bereichen Personal-Vermittlung einschl. der gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitnehmern, insbesondere in die Investitionsgüterindustrie, Elektroinstallation, Entkernung und Beräumung von Sanierungsobjekten sowie Tätigkeiten, die dem Bereich des Baunebengewerbes zuzuordnen sind, soweit keine Eintragung in die Handwerkerrolle erforderlich ist.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Personal & Zeitarbeit
Subbranche
Arbeitnehmerüberlassung
Geschäftstätigkeit
Personalvermittlung und gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, insbesondere für die Investitionsgüterindustrie, Elektroinstallation und Baunebengewerbe
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Personal Konzept GmbH Personaldienstleistungen für Industrie- und Elektromontagen sowie Produktion ist beim Amtsgericht Dresden anhängig. Im Rahmen des Verfahrens hat das Gericht die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 29.06.2026 den Forderungen beim Amtsgericht Dresden unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Personal Konzept GmbH Personaldienstleistungen für Industrie- und Elektromontagen sowie Produktion ist am 01.03.2023 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahr…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Personal Konzept GmbH Personaldienstleistungen für Industrie- und Elektromontagen sowie Produktion ist am 01.03.2023 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, bis zum 29.06.2026 den Forderungen beim Amtsgericht Dresden schriftlich zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Zudem wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 18.09.2026 festgesetzt. Der Festsetzung liegt ein Antrag vom 15.06.2026 zugrunde, wobei eine Teilungsmasse von 428.455,52 EUR zugrunde gelegt wurde. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen. Gegen die Entscheidung über die Vergütungsfestsetzung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 73/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Personal Konzept GmbH Personaldienstleistungen für Industrie- und Elektromontagen sowie Produktion, Th.-Müntzer-Straße 4c, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 4663
vertreten durch den Geschäftsführer V…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 73/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Personal Konzept GmbH Personaldienstleistungen für Industrie- und Elektromontagen sowie Produktion, Th.-Müntzer-Straße 4c, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 4663
vertreten durch den Geschäftsführer Volker Dambowy
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 29.06.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 73/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Personal Konzept GmbH Personaldienstleistungen für Industrie- und Elektromontagen sowie Produktion, Th.-Müntzer-Straße 4c, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 4663
vertreten durch den Geschäftsführer V…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 73/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Personal Konzept GmbH Personaldienstleistungen für Industrie- und Elektromontagen sowie Produktion, Th.-Müntzer-Straße 4c, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 4663
vertreten durch den Geschäftsführer Volker Dambowy
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 18.09.2026 festgesetzt .
Vergütung
XXX EUR
Auslagen
XXX EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
XXX EUR
Gesamtbetrag
XXX EUR
in Worten
XXX EUR
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 01.03.2023 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 15.06.2026 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 428.455,52 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von XXX EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag in Höhe von 15 Prozent. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 15.06.2026 verwiesen.
Nach § 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der verwalterlichen Geschäftsführung dies erfordern. Dieser Fall ist vorliegend gegeben.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung ein Auslagenersatz in Höhe von XXX EUR pro Zustellung gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 des KV zum GKG. Mithin waren für 135 bewirkte Zustellungen(= 145 Zustellungen abzgl. der ersten 10 Zustellungen) insgesamt XXX EUR festzusetzen.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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