Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Personalkontor Herford GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Nordstraße 14, 32051 Herford
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 8903
EUID
DER2108.HRA8903
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 294/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner
Adresse
Jahnstraße 12-14, 32049 Herford
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.04.2024 , 08:12 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 24.04.2024 um 08:12 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Personalkontor Herford GmbH & Co. KG vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner bestellt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 8903 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird sie durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Personalkontor Herford Verwaltungs GmbH (HRB 14708), vertreten durch Geschäftsführerin Frau Michaela Thör. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Den Drittschuldnern wird das Zahlungsverbot auferlegt, während die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 294/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 8903 eingetragenen Personalkontor Herford GmbH & Co. KG, Nordstraße 14, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafte…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 294/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 8903 eingetragenen Personalkontor Herford GmbH & Co. KG, Nordstraße 14, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14708 eingetragene Personalkontor Herford Verwaltungs GmbH, Nordstraße 14, 32051 Herford, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Michaela Thör
ist am 24.04.2024, um 08:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Jahnstraße 12-14, 32049 Herford bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 294/24
Amtsgericht Bielefeld, 24.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 294/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 8903 eingetragenen Personalkontor Herford GmbH & Co. KG, Nordstraße 14, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amts…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 294/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 8903 eingetragenen Personalkontor Herford GmbH & Co. KG, Nordstraße 14, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14708 eingetragene Personalkontor Herford Verwaltungs GmbH, Nordstraße 14, 32051 Herford, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Michaela Thör, Stauferweg 1c, 32130 Enger,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 19.09.2024, um 19:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Jahnstraße 12-14, 32049 Herford.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 18.12.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 04.12.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.122 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
43 IN 294/24
Bielefeld, 19.09.2024
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