Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 88062
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Insolvenzprofil
Personnel Alliance GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Cruthovener Straße 16, 40231 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 88062
EUID
DER1101.HRB88062
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 62/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann
Adresse
Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.03.2026 , 11:09 Uhr
Eröffnung
01.05.2026 , 09:17 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.06.2026
Berichtstermin
24.06.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
24.06.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Personalsuche, die Arbeitsvermittlung, Überlassung von Mitarbeitern im gastronomischen Bereich, im handwerklichen Bereich, im Messe Bereich (Auf-/Abbau sowie Hostessen, Moderatoren, Fotografen), im Bereich der Altenpflege, im Bereich der Objektbetreuung sowie im Bereich des Einzelhandels, weiterhin die Planung und die Organisation von Veranstaltungen sowie die Bereitstellung von Event-Equipment.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 19.03.2026 vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Über das Vermögen der im Handelsregister unter HRB 88062 eingetragenen Personnel Alliance GmbH wurde am 01.05.2026 das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.06.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 24.06.2026 anberaumt. In diesem Termin wird auch über die Person des Insolvenzverwalters sowie über besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen. Die Forderungstabelle wird ab dem 10.06.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 62/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88062 eingetragenen Personnel Alliance GmbH, Curthovenerstr. 16, 40231 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tobias Panse,
ist …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 62/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88062 eingetragenen Personnel Alliance GmbH, Curthovenerstr. 16, 40231 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tobias Panse,
ist am 19.03.2026, um 11:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
504 IN 62/26
Amtsgericht Düsseldorf, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 62/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88062 eingetragenen Personnel Alliance GmbH, Curthovenerstr. 16, 40231 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tobias Panse,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Übers…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 62/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88062 eingetragenen Personnel Alliance GmbH, Curthovenerstr. 16, 40231 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tobias Panse,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2026, um 09:17 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S.3 InsO).
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 24.06.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 10.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
504 IN 62/26
Düsseldorf, 01.05.2026
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