Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 34124
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Persopool GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Willy-Brandt-Platz 2, 44135 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 34124
EUID
DER2402.HRB34124
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
257 IN 15/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Frauke Heier
Adresse
Heiliger Weg 8 - 10, 44135 Dortmund
Telefon
0231/9978040
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.03.2026 , 14:09 Uhr
Eröffnung
01.05.2026 , 07:46 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.06.2026
Berichtstermin
29.07.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
29.07.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
- Personaldienstleistungen, Personalvermittlung sowie die Beratung in diesem Bereich, - die Erbringung von Cateringdienstleistungen, Durchführung und Organisation von Veranstaltungen sowie der Betrieb von Gastronomie, - der Groß- sowie Einzelhandel mit Konsumgütern, insbesondere aus dem Bereich der Lebensmittel-/Gastronomiebranche, wie zum Beispiel Spirituosen, Säfte, Softdrinks, Bier und Wein, - die Erbringung von Marketingdienstleistungen sowie die Beratung in diesem Bereich.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Persopool GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34124, ist am 01.05.2026 um 07:46 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Eröffnungsantrag einer Gläubigerin ist am 04.02.2026 bei Gericht eingegangen. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 17.03.2026 um 14:09 Uhr angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin sowie zur endgültigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Frauke Heier bestellt. Das Verfahren 257 IN 15/26 wird mit dem Verfahren 257 IN 30/26 verbunden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.06.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist für den 29.07.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Dortmund angesetzt. In diesem Termin wird unter anderem über die Bestätigung der Insolvenzverwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 01.07.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 15/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34124 eingetragenen Persopool GmbH, Willy-Brandt-Platz 2, 44135 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jovan Panic, Kleine Beurhausstr…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 15/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34124 eingetragenen Persopool GmbH, Willy-Brandt-Platz 2, 44135 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jovan Panic, Kleine Beurhausstraße 12 , 44137 Dortmund und Herrn Julian Biela, Flurstraße 74 , 44145 Dortmund
Geschäftszweig: - Personaldienstleistungen, Personalvermittlung sowie die Beratung in diesem Bereich, pp
ist am 17.03.2026, um 14:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Frauke Heier, Heiliger Weg 8 - 10, 44135 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
257 IN 15/26
Amtsgericht Dortmund, 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 15/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34124 eingetragenen Persopool GmbH, gegründet am 20.04.2022, Willy-Brandt-Platz 2, 44135 Dortmund, (lt. Handelsregister), tatsächliche Geschäftsanschrift: Evinger Str. 387, 44339 Dortmund, geset…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 15/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34124 eingetragenen Persopool GmbH, gegründet am 20.04.2022, Willy-Brandt-Platz 2, 44135 Dortmund, (lt. Handelsregister), tatsächliche Geschäftsanschrift: Evinger Str. 387, 44339 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jovan Panic, Kleine Beurhausstraße 12 , 44137 Dortmund und Herrn Julian Biela, Flurstraße 74 , 44145 Dortmund
Geschäftszweig: - Personaldienstleistungen, Personalvermittlung sowie die Beratung in diesem Bereich, pp
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2026, um 07:46 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 257 IN 15/26 und 257 IN 30/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Frauke Heier, Heiliger Weg 8 - 10, 44135 Dortmund, Telefon: 0231/9978040, Fax: 02319978049.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 29.07.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 01.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.317 niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
257 IN 15/26
Amtsgericht Dortmund, 01.05.2026
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