Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pesch Galvanotechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Stapperweg 39, 41199 Mönchengladbach
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 1565
EUID
DER1504.HRB1565
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
20 IN 99/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Christoph Pesch
Adresse
Stapper Weg 39, 41199 Mönchengladbach
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
31.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb einer Metalloberflächenveredlung und die Herstellung von galvanotechnischen Anlagen und Zubehörteilen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pesch Galvanotechnik GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 31.07.2025 festgelegt wurde. Zudem sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß §§ 21, 63, 64 InsO festgesetzt worden. Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 129.808,17 €. Die Berechnung der Vergütung erfolgt gemäß den Vorschriften der Insolvenzverordnungsvergütungsordnung (InsVV).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 99/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB1565 eingetragenen Pesch Galvanotechnik GmbH, Stapper Weg 39, 41199 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Pesch, S…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 99/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB1565 eingetragenen Pesch Galvanotechnik GmbH, Stapper Weg 39, 41199 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Pesch, Stapper Weg 39, 41199 Mönchengladbach
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 31.07.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 204 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
20 IN 99/19
Amtsgericht Mönchengladbach, 26.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 99/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB1565 eingetragenen Pesch Galvanotechnik GmbH, Stapper Weg 39, 41199 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Pesch, S…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 99/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB1565 eingetragenen Pesch Galvanotechnik GmbH, Stapper Weg 39, 41199 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Pesch, Stapper Weg 39, 41199 Mönchengladbach
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Die festgesetzten Beträge sind nach § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise (§ 9 Abs. 1 S. 1 InsO).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 129.808,17 €.
Die Berechnung der Vergütung erfolgt gemäß §§ 10, 11, 13, 1-3 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 204 eingesehen werden.
20 IN 99/19
Amtsgericht Mönchengladbach, 24.11.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.