Vorläufige Maßnahmen Rheinland-Pfalz HRB 8826

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Peter Karrié Beteiligungsgesellschaft mbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Robert-Bosch-Straße 40, 55129 Mainz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 8826
EUID
DET2304V.HRB8826

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Mainz
Aktenzeichen
118/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Götz Lautenbach
Adresse
Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt am Main
Telefon
069/963761-136
E-Mail

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.06.2026 , 09:45 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb und das Management von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Verfahren über das Vermögen der Peter Karrié Beteiligungsgesellschaft mbH ist am 19.06.2026 um 09:45 Uhr die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin erfolgt. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Leistungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Mainz einlegen.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

280 IN 118/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Peter Karrié Beteiligungsgesellschaft mbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Mark Wuschko, Robert-Bosch-Straße 40, 55129 Mainz (AG Mainz, HRB 8826), ist am 19.06.2026 um 09:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet wor…

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