Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 13841
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Insolvenzprofil
Peter Panno Abwicklungsgesellschaft mbH ehem. Peter Panno GmbH Fachgroßhandel für Haustechnik
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Simon-Arzt-Str. 4, 53332 Bornheim
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 13841
EUID
DER3201.HRB13841
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
98 IN 119/11
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Andreas Ringstmeier
Adresse
Breite Str. 100, 50667 Köln
Termine & Fristen
Vergütungsfestsetzung
12.12.2024
Ergänzende Vergütungsfestsetzung
08.12.2025
Aufhebung
11.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb, die Veräußerung, die Verpachtung, Verwaltung sowie die Entwicklung von Grundbesitz, der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Vornahme aller Handlungen, die diesem Zweck unmittelbar und mittelbar dienen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Peter Panno Abwicklungsgesellschaft mbH ist beim Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 98 IN 119/11 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13841 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Walter Voosen und Friedhelm Voosen vertreten. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Andreas Ringstmeier, übt sein Amt seit dem 27.06.2011 aus. Im Verfahren ist ein Insolvenzgläubiger mit einer Anzahl von 258 Gläubigern beteiligt. Ursprünglich war die Vergütung des Verwalters durch Beschluss vom 12.12.2024 festgesetzt worden. Durch einen weiteren Beschluss vom 08.12.2025 wurde die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters ergänzend festgesetzt, wobei die Mindestvergütung aufgrund der Massegröße maßgebend war. Das Verfahren ist durch Beschluss vom 11.05.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 119/11
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13841 eingetragenen Peter Panno Abwicklungsgesellschaft mbH ehem. Peter Panno GmbH Fachgroßhandel für Haustechnik, Simon-Arzt-Str. 4, 53332 Bornheim, gesetzlich vertreten durch di…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 119/11
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13841 eingetragenen Peter Panno Abwicklungsgesellschaft mbH ehem. Peter Panno GmbH Fachgroßhandel für Haustechnik, Simon-Arzt-Str. 4, 53332 Bornheim, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Walter Voosen, Finkenweg 7, 53773 Hennef und Herrn Friedhelm Voosen, Simon-Arzt-Str. 4, 53332 Bornheim
wird das Insolvenzverfahren nach Durchführung aufgehoben.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Bonn schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
Rechtsmittelbelehrung:
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98 IN 119/11
Amtsgericht Bonn, 11.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 119/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13841 eingetragenen Peter Panno Abwicklungsgesellschaft mbH ehem. Peter Panno GmbH Fachgroßhandel für Haustechnik, Simon-Arzt-Str. 4, 53332 Bornheim, gesetzlich vertreten durch…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 119/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13841 eingetragenen Peter Panno Abwicklungsgesellschaft mbH ehem. Peter Panno GmbH Fachgroßhandel für Haustechnik, Simon-Arzt-Str. 4, 53332 Bornheim, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Friedhelm Voosen, Simon-Arzt-Str. 4, 53332 Bornheim und Walter Voosen, Finkenweg 7, 53773 Hennef
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Ringstmeier, Breite Str. 100, 50667 Köln
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt ergänzend festgesetzt:
Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer xxx €
Endbetrag xxx €
Die bereits mit Beschluss vom 12.12.24 festgesetzte Vergütung in Höhe von xxx EUR ist anzurechnen.
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 27.06.2011 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der ergänzten Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse nunmehr xxx €.
Weil der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz nach § 2 Abs. 1 InsVV unterhalb der Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV liegt, ist die Mindestvergütung maßgebend. Diese beträgt unter Berücksichtigung von 258 Gläubigern xxx €.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de .
98 IN 119/11
Amtsgericht Bonn, 08.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 119/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13841 eingetragenen Peter Panno Abwicklungsgesellschaft mbH ehem. Peter Panno GmbH Fachgroßhandel für Haustechnik, Simon-Arzt-Str. 4, 53332 Bornheim, gesetzlich vertreten durch…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 119/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13841 eingetragenen Peter Panno Abwicklungsgesellschaft mbH ehem. Peter Panno GmbH Fachgroßhandel für Haustechnik, Simon-Arzt-Str. 4, 53332 Bornheim, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Friedhelm Voosen, Simon-Arzt-Str. 4, 53332 Bornheim und Walter Voosen, Finkenweg 7, 53773 Hennef
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 15.101.422,72 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 2.134.969,38 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
98 IN 119/11
Amtsgericht Bonn, 18.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 119/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13841 eingetragenen Peter Panno Abwicklungsgesellschaft mbH ehem. Peter Panno GmbH Fachgroßhandel für Haustechnik, Simon-Arzt-Str. 4, 53332 Bornheim, gesetzlich vertreten durch…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 119/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13841 eingetragenen Peter Panno Abwicklungsgesellschaft mbH ehem. Peter Panno GmbH Fachgroßhandel für Haustechnik, Simon-Arzt-Str. 4, 53332 Bornheim, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Friedhelm Voosen, Simon-Arzt-Str. 4, 53332 Bornheim und Walter Voosen, Finkenweg 7, 53773 Hennef
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
08.11.2024
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
98 IN 119/11
Amtsgericht Bonn, 13.09.2024
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