Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Peters, Barbara
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Bahnhofstraße 1, 54587 Lissendorf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRA 31406
EUID
DET2408V.HRA31406
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Trier
Aktenzeichen
23 IN 116/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Schmidt
Termine & Fristen
Beschluss Festsetzung Vergütung
07.11.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Barbara Peters, Inh. der Firma Tiefkühl-Peters Barbara Peters e.K., ist eröffnet und läuft. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Schmidt hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Planüberwachung gestellt. Das Amtsgericht Trier hat mit Beschluss vom 07.11.2024 die Vergütung und Auslagen festgesetzt. Die Vergütung beträgt 46.200,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer, wobei ein Abschlag von 60 vH für die Planüberwachung berücksichtigt wurde. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 116/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Barbara Peters, Inh. der Firma Tiefkühl-Peters Barbara Peters e.K., Bahnhofstraße 1, 54587 Lissendorf (AG Wittlich, HRA 31406), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungs…
23 IN 116/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Barbara Peters, Inh. der Firma Tiefkühl-Peters Barbara Peters e.K., Bahnhofstraße 1, 54587 Lissendorf (AG Wittlich, HRA 31406), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters für die Planüberwachung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Trier, 30.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 116/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Barbara Peters, Inh. der Firma Tiefkühl-Peters Barbara Peters e.K., Bahnhofstraße 1, 54587 Lissendorf (AG Wittlich, HRA 31406), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Schmidt für die Planüberwachung festgese…
23 IN 116/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Barbara Peters, Inh. der Firma Tiefkühl-Peters Barbara Peters e.K., Bahnhofstraße 1, 54587 Lissendorf (AG Wittlich, HRA 31406), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Schmidt für die Planüberwachung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26.09.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 6 Abs. 2 InsVV nach dem billigem Ermessen zu bestimmen, wo bei Ausgangspunkt die Planquote bildet.
Diese beträgt 46.200,00 EUR. Hiervon wurde ein Abschlag von 60 vH vorgenommen, der dem Umstand Rechnung trägt, dass es um die Vergütung für die Planüberwachung, nicht jedoch um die Vergütung für die Verwaltung geht.
II.
III.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 07.11.2024
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