Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, die Beteiligung an Immobilien und Immobiliengesellschaften, das Halten und Verwalten sowie der An- und Verkauf von Immobilien und Immobiliengesellschaften aller Art, die Planung, Durchführung und Überwachung von Bauvorhaben und Bauleistungen aller Art, Beratungstätigkeiten und Projektentwicklungen, Projekt- und Objektumstrukturierungen, Objektmanagement und -betreuung sowie die Vornahme aller sonstigen hiermit unmittelbar oder mittelbar in Verbindung stehenden Dienstleistungen und Geschäfte. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck dienen. Nach dem Kreditwesengesetz genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeführt.
Das Amtsgericht Hamburg hat am 03.08.2026 im Verfahren über das Vermögen der Peters Development GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Antragstellerin ist durch ihren Geschäftsführer Jakob Jürgen Lukas Moritz Peters vertreten. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Leistungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen.
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