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Insolvenzeröffnung
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Das Amtsgericht Essen hat in dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Pflege im POTT GmbH, mit Sitz in Bottrop, die Verfahren 165 IN 92/25 und 165 IN 198/25 zu einem einheitlichen Verfahren verbunden. Führend ist das erstgenannte Verfahren. Die Anträge der Gläubigerin und der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind mangels Masse abgewiesen worden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Der Beschluss ist am 05.10.2026 ergangen.
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