Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 11194
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pflege mit Herz UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Weststraße 20, 59174 Kamen
Handelsregister
Amtsgericht Hamm HRB 11194
EUID
DER2404.HRB11194
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
256 IN 1022/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ernst Wiesner
Adresse
Lütge Heide 2B, 59174 Kamen
Telefon
02307/9268540
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.08.2024 , 11:34 Uhr
Eröffnung
01.10.2024 , 09:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.11.2024
Berichtstermin
13.12.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
13.12.2024 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Pflege und Betreuung von alten und kranken Menschen sowie alle damit mittel- und unmittelbar zusammenhängenden oder sonst dem Gesellschaftszweck dienlichen Geschäften.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflege mit Herz UG (haftungsbeschränkt) wurde am 28.08.2024 durch Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet. Rechtsanwalt Ernst Wiesner ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.10.2024 hat das Amtsgericht Dortmund das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Der Antrag wurde von einer Gläubigerin gestellt. Zum Insolvenzverwalter wurde ebenfalls Rechtsanwalt Ernst Wiesner ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 15.11.2024. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich Berichtstermin und Prüfungstermin ist, findet am 13.12.2024 statt. Am 16.10.2024 wurde das Verfahren mit dem Insolvenzverfahren 256 IN 1035/24 verbunden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 1022/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 11194 eingetragenen Pflege mit Herz UG (haftungsbeschränkt), Weststraße 61, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ricarda Schröder,
Geschä…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 1022/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 11194 eingetragenen Pflege mit Herz UG (haftungsbeschränkt), Weststraße 61, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ricarda Schröder,
Geschäftszweig: die Pflege und Betreuung von alten und kranken Menschen sowie alle damit mittel- und unmittelbar zusammenhängenden oder sonst dem Gesellschaftszweck dienlichen Geschäften
ist am 28.08.2024, um 11:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Ernst Wiesner, Lütge Heide 2B, 59174 Kamen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
256 IN 1022/24
Amtsgericht Dortmund, 28.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 1022/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 11194 eingetragenen Pflege mit Herz UG (haftungsbeschränkt), gegründet am 05.06.2023, Weststraße 61, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ricarda Schröder,
Geschäftszweig: d…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 1022/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 11194 eingetragenen Pflege mit Herz UG (haftungsbeschränkt), gegründet am 05.06.2023, Weststraße 61, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ricarda Schröder,
Geschäftszweig: die Pflege und Betreuung von alten und kranken Menschen sowie alle damit mittel- und unmittelbar zusammenhängenden oder sonst dem Gesellschaftszweck dienlichen Geschäften
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2024, um 09:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Ernst Wiesner, Lütge Heide 2B, 59174 Kamen, Telefon: 02307/9268540, Fax: 023079268541.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Freitag, 13.12.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.310 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
256 IN 1022/24
Amtsgericht Dortmund, 01.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 1022/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 11194 eingetragenen Pflege mit Herz UG (haftungsbeschränkt), Weststraße 20, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ricarda Schröder,
wird der Beschlu…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 1022/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 11194 eingetragenen Pflege mit Herz UG (haftungsbeschränkt), Weststraße 20, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ricarda Schröder,
wird der Beschluss vom 01.10.2024 gemäß § 4 InsO i.V.m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend ergänzt, dass die Insolvenzverfahren 256 IN 1022/24 und 256 IN 1035/24 verbunden werden; das erst genannte Aktenzeichen führt.
256 IN 1022/24
Amtsgericht Dortmund, 16.10.2024
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