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Insolvenzprofil
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Ein ambulanter Pflegedienst sowie ambulante Pflege.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Arjeta UG, vertreten durch die Geschäftsführerin Arjeta Biqmeti, ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Freiburg, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Konstanz ist. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Beteiligte erhalten die Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. In der ersten Bekanntmachung vom 10.04.2026 endet die Widerspruchsfrist am 04.05.2026. In der späteren Bekanntmachung vom 23.12.2025 wird eine Frist bis zum 20.01.2026 genannt. Da sich die Angaben widersprechen und die spätere Bekanntmachung (10.04.2026) vorliegt, ist der 04.05.2026 als maßgebliches Datum für die Fristendung anzusehen. Ein Widerspruch kann nicht per einfacher E-Mail abgegeben werden, sondern erfordert ein unterschriebenes Schreiben oder die Niederschrift der Geschäftsstelle. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Forderungstabelle und Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; widerspruchlose Forderungen gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
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