Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pflegedienst Data Nordweststadt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Krautgartenweg 1, 60439 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 105153
EUID
DEM1201.HRB105153
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
810 IN 1330/24 P-6-6
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2025 , 08:32 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.04.2025
Widerspruchsfrist Forderungsanmeldungen
28.04.2025
Frist nachträglich angemeldete Forderungen
20.10.2025
Widerspruchsfrist nachträgliche Forderungen
03.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Pflegedienst, ambulante medizinisch-pflegerische Versorgung von Patienten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren der Pflegedienst Data Nordweststadt GmbH ist am 01.02.2025 um 08:32 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Ulrike Hoge-eters. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Prüfung nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gläubiger sind aufgefordert, Forderungen bis zum 14.04.2025 anzumelden. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung kann bis zum 03.11.2025 Widerspruch erhoben werden. Die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Frankfurt am Main aus.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Data Nordweststadt GmbH ist am 01.02.2025 um 08:32 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters bestellt worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Gläubiger sind …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Data Nordweststadt GmbH ist am 01.02.2025 um 08:32 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters bestellt worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 14.04.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen und Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 28.04.2025 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Mit Ablauf dieser Frist gelten zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf wird die Prüfung der bis zum 20.10.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang dieser Forderungen kann bis zum 03.11.2025 Widerspruch erhoben werden. Soweit innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erfolgt, gelten die Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1330/24 P-6-6 In dem Insolvenzverfahren Pflegedienst Data Nordweststadt GmbH, Krautgartenweg 1, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105153) wird die Prüfung der bis zum 20.10.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 In…
810 IN 1330/24 P-6-6 In dem Insolvenzverfahren Pflegedienst Data Nordweststadt GmbH, Krautgartenweg 1, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105153) wird die Prüfung der bis zum 20.10.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 03.11.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 19.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1330/24 P-77-: In dem Insolvenzverfahren Pflegedienst Data Nordweststadt GmbH, Krautgartenweg 1, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105153),
vertreten durch:
Desta Pedahegn, (Geschäftsführer), wurde am 01.02.2025 um 08:32 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfäh…
810 IN 1330/24 P-77-: In dem Insolvenzverfahren Pflegedienst Data Nordweststadt GmbH, Krautgartenweg 1, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105153),
vertreten durch:
Desta Pedahegn, (Geschäftsführer), wurde am 01.02.2025 um 08:32 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, Hynspergstraße 24, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069 / 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 1451/24 P-77, 810 IN 1548/24 P-77 und 810 IN 1745/24 P-77 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1330/24 P-77- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1330/24 P-6-6 Am 01.02.2025 um 08:32 Uhr ist das Insolvenzverfahren Pflegedienst Data Nordweststadt GmbH, Krautgartenweg 1, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105153),
vertreten durch:
Desta Pedahegn, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, Hyn…
810 IN 1330/24 P-6-6 Am 01.02.2025 um 08:32 Uhr ist das Insolvenzverfahren Pflegedienst Data Nordweststadt GmbH, Krautgartenweg 1, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105153),
vertreten durch:
Desta Pedahegn, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, Hynspergstraße 24, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069 / 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 14.04.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 28.04.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 21.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
25.04.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 1330/24 P-6-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Pflegedienst Data Nordweststadt GmbH
Krautgartenweg 1
60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105153),
werden für die vorläufige Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
…
Amtsgericht Frankfurt am Main
25.04.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 1330/24 P-6-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Pflegedienst Data Nordweststadt GmbH
Krautgartenweg 1
60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105153),
werden für die vorläufige Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR XXX errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus die vorläufigen Insolvenzverwalterin in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der Betriebsfortführung inklusive Insolvenzgeldvorfinanzierung bei 22 Arbeitnehmern sowie der Vorbereitung der übertragenen Sanierung die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 45% auf insgesamt 70%.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
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