Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 114625
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Insolvenzprofil
Pflegedienst-Maren GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bachstraße 6, 40764 Langenfeld
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 114625
EUID
DER3306.HRB114625
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 27/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Georg Faude
Adresse
Louise-Dumont-Straße 5, 40211 Düsseldorf
Telefon
0211/3111590
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.03.2026 , 15:39 Uhr
Eröffnung
01.06.2026 , 09:02 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.07.2026
Berichtstermin
22.07.2026 , 11:30 Uhr
Prüfungstermin
22.07.2026 , 11:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb eines Pflegedienstes.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 30.03.2026 vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Georg Faude zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Über das Vermögen der Pflegedienst-Maren GmbH ist am 01.06.2026 das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.07.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist für den 22.07.2026 um 11:30 Uhr im Amtsgericht Düsseldorf angesetzt. In diesem Termin wird auch über die Bestätigung des Insolvenzverwalters sowie über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere die Veräußerung des Unternehmens, beschlossen. Die Forderungstabelle wird ab dem 08.07.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 27/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 114625 eingetragenen Pflegedienst-Maren GmbH, Bachstr.6, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tanja Nickel, Rheyd…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 27/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 114625 eingetragenen Pflegedienst-Maren GmbH, Bachstr.6, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tanja Nickel, Rheydter Straße 197 , 41065 Mönchengladbach
ist am 30.03.2026, um 15:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Georg Faude, Louise-Dumont-Straße 5, 40211 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 27/26
Amtsgericht Düsseldorf, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 27/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 114625 eingetragenen Pflegedienst-Maren GmbH, Bachstr.6, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tanja Nickel
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Übersch…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 27/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 114625 eingetragenen Pflegedienst-Maren GmbH, Bachstr.6, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tanja Nickel
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2026, um 09:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Georg Faude, Louise-Dumont-Straße 5, 40211 Düsseldorf, Telefon: 0211/3111590, Fax: 021131115933.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 22.07.2026, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
500 IN 27/26
Düsseldorf, 01.06.2026
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