Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pflegedienst Paul-Lina GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Auricher Straße 11, 26409 Wittmund
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRB 202386
EUID
DEP3101.HRB202386
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 174/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Hanken
Adresse
Up de Gast 3, 26409 Wittmund
Telefon
04462 9219890
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
30.03.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.05.2024
Berichtstermin
12.06.2024 , 14:00 Uhr
Prüfungstermin
12.06.2024 , 14:00 Uhr
Gläubigerversammlung
02.09.2024 , 13:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand der Gesellschaft ist der Bereich ambulanter Pflege (Tagespflege, Dementenbetreuung, Ausgabe von Essen) samt aller damit zusammenhängender Tätigkeiten oder Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Pflegedienst Paul-Lina GmbH ist am 30.03.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hanken. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endet am 27.05.2024. Am 12.06.2024 findet der Berichts- und Prüfungstermin statt, an dem auch über die Bestätigung des Verwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses beschlossen wird. Am 30.03.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Eine besondere Gläubigerversammlung ist für den 02.09.2024 anberaumt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere den Abschluss eines Kaufvertrages (Asset-Deal), zu beschließen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 174/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Paul-Lina GmbH, Auricher Straße 11, 26409 Wittmund (AG Aurich, HRB 202386), vertr. d.: 1. Simone Stammen (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter am 30.03.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen b…
9 IN 174/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Paul-Lina GmbH, Auricher Straße 11, 26409 Wittmund (AG Aurich, HRB 202386), vertr. d.: 1. Simone Stammen (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter am 30.03.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Aurich, 04.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 174/23: Über das Vermögen der Pflegedienst Paul-Lina GmbH, Auricher Straße 11, 26409 Wittmund (AG Aurich, HRB 202386), vertr. d.: 1. Simone Stammen, Cornelius-Apken-Straße 6, 26427 Esens, (Geschäftsführerin), ist am 30.03.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwal…
9 IN 174/23: Über das Vermögen der Pflegedienst Paul-Lina GmbH, Auricher Straße 11, 26409 Wittmund (AG Aurich, HRB 202386), vertr. d.: 1. Simone Stammen, Cornelius-Apken-Straße 6, 26427 Esens, (Geschäftsführerin), ist am 30.03.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hanken, Up de Gast 3, D 26409 Wittmund, Tel.: 04462 9219890, Fax: 04462 9219899, E-Mail: info@hanken-insolvenzverwaltung.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.05.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 12.06.2024, 14:00 Uhr, Saal R06, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist ( 27.05.2024 ) und dem Berichts- und Prüfungstermin ( Mittwoch, 12.06.2024, 14:00 Uhr, Saal R06, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich ), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 04.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 174/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Paul-Lina GmbH, Auricher Straße 11, 26409 Wittmund (AG Aurich, HRB 202386), vertr. d.: 1. Simone Stammen, Cornelius-Apken-Straße 6, 26427 Esens, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
…
9 IN 174/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Paul-Lina GmbH, Auricher Straße 11, 26409 Wittmund (AG Aurich, HRB 202386), vertr. d.: 1. Simone Stammen, Cornelius-Apken-Straße 6, 26427 Esens, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Montag, 02.09.2024, 13:30 Uhr, Saal R02, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Kaufvertrages (asset-deal)
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 24.07.2024
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