Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 100094
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Insolvenzprofil
ABH Ingenieur-Technik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRB 100094
EUID
DEP3101.HRB100094
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 175/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Axel Gerbers
Adresse
Sögestraße 70, 28195 Bremen
Telefon
0421/178 99 80
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.04.2024 , 10:00 Uhr
Berichtstermin
24.04.2024 , 14:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.05.2024
Prüfungstermin
27.05.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 01.04.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABH Ingenieur-Technik GmbH eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Gerbers bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.05.2024 anzumelden. Am 24.04.2024 findet eine mündliche Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter statt, in der auch über die Person des Verwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses entschieden wird. Ein schriftlicher Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen ist am 27.05.2024 angesetzt. Später hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 175/23: In dem Insolvenzverfahren ABH Ingenieur-Technik GmbH, Schiffbauerdamm 4 / Geb. 57, 26723 Emden (AG Aurich, HRB 100094), vertr. d.: Hendrik Hesse (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sons…
9 IN 175/23: In dem Insolvenzverfahren ABH Ingenieur-Technik GmbH, Schiffbauerdamm 4 / Geb. 57, 26723 Emden (AG Aurich, HRB 100094), vertr. d.: Hendrik Hesse (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Aurich, 04.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 175/23: Über das Vermögen der ABH Ingenieur-Technik GmbH, Schiffbauerdamm 4 / Geb. 57, 26723 Emden (AG Aurich, HRB 100094), vertr. d.: Hendrik Hesse (Geschäftsführer), ist am 01.04.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Axel Gerbers, Sögestraße 70, 28195 Brem…
9 IN 175/23: Über das Vermögen der ABH Ingenieur-Technik GmbH, Schiffbauerdamm 4 / Geb. 57, 26723 Emden (AG Aurich, HRB 100094), vertr. d.: Hendrik Hesse (Geschäftsführer), ist am 01.04.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Axel Gerbers, Sögestraße 70, 28195 Bremen, Tel.: 0421/178 99 80, Fax: 0421/178 99 811, E-Mail: bremen@jnp.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.05.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird teilweise mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am: Mittwoch, 24.04.2024, 14:00 Uhr, Saal R06, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich eine mündliche Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (mündlicher Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. am: 27.05.2024 ein schriftlicher Prüfungstermin, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (15.05.2024) und dem Prüfungstermin ( 27.05.2024 ), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 03.04.2024
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