Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pflegeheim Ratzeburg Betriebsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Lübeck HRB 11602
EUID
DEX1721R.HRB11602
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 22/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marc Schaumann
Rolle
Sonderinsolvenzverwalter
Adresse
Lauenburger Straße 15, 21493 Schwarzenbek
Termine & Fristen
Prüfungstermin
06.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegeheim Ratzeburg Betriebsgesellschaft mbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Lübeck, während die Bekanntmachung vom Amtsgericht Schwarzenbek als Insolvenzgericht stammt. Die Prüfung der Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 06.08.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die Feststellung von Forderungen bei Gericht eingehen. Ein einfacher E-Mail-Widerspruch ist nicht wirksam. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Forderungen, gegen die bis zum Stichtag kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegeheim Ratzeburg Betriebsgesellschaft mbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Lübeck, zuständig für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht Schwarzenbek. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführerin Katharina Reeker-Meyer vertreten. Im schriftlic…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegeheim Ratzeburg Betriebsgesellschaft mbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Lübeck, zuständig für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht Schwarzenbek. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführerin Katharina Reeker-Meyer vertreten. Im schriftlichen Verfahren erfolgt die Prüfung der Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 06.08.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die Feststellung von Forderungen bei Gericht eingehen; ein einfacher E-Mail-Widerspruch ist unwirksam. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Zudem wurde allen Beteiligten Gelegenheit gegeben, innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntmachung (23.07.2026) Stellung zu dem Vergütungsantrag des Sonderinsolvenzverwalters zu nehmen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegeheim Ratzeburg Betriebsgesellschaft mbH ist beim Amtsgericht Schwarzenbek anhängig. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführerin Katharina Reeker-Meyer vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 11602 HL eingetragen. Im Verfahren ist Rec…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegeheim Ratzeburg Betriebsgesellschaft mbH ist beim Amtsgericht Schwarzenbek anhängig. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführerin Katharina Reeker-Meyer vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 11602 HL eingetragen. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Marc Schaumann als Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Ein wesentlicher Verfahrensschritt war die Prüfung der Insolvenzforderung nach § 38 InsO, wobei der Prüfungsstichtag auf den 06.08.2025 festgelegt wurde. Bis zu diesem Datum mussten schriftliche Widersprüche gegen die Feststellung von Forderungen bei Gericht eingehen. Zudem wurde über einen Vergütungsantrag des Sonderinsolvenzverwalters entschieden; dessen Vergütung und Auslagen sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht worden, da der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht überstieg oder die Veröffentlichung aus anderen Gründen unterblieb. Rechtsbehelfe gegen die Festsetzung der Vergütung konnten innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 22/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pflegeheim Ratzeburg Betriebsgesellschaft mbH, Schweriner Straße 6, 23909 Ratzeburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Katharina Reeker-Meyer
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 11602 HL
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der Insolvenzforde…
1 IN 22/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pflegeheim Ratzeburg Betriebsgesellschaft mbH, Schweriner Straße 6, 23909 Ratzeburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Katharina Reeker-Meyer
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 11602 HL
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 1 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 06.08.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 25.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 22/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pflegeheim Ratzeburg Betriebsgesellschaft mbH, Schweriner Straße 6, 23909 Ratzeburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Katharina Reeker-Meyer
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 11602 HL
- Schuldnerin -
wird allen Beteiligten Gelegenheit ge…
1 IN 22/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pflegeheim Ratzeburg Betriebsgesellschaft mbH, Schweriner Straße 6, 23909 Ratzeburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Katharina Reeker-Meyer
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 11602 HL
- Schuldnerin -
wird allen Beteiligten Gelegenheit gegeben innerhalb von 2 Wochen zu dem Vergütungsantrag des Sonderinsolvenzverwalters Stellung zu nehmen. Der Vergütungsantrag kann beim Insolvenzgericht eingesehen werden.
Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 23.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 22/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pflegeheim Ratzeburg Betriebsgesellschaft mbH, Schweriner Straße 6, 23909 Ratzeburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Katharina Reeker-Meyer
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 11602 HL
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstatte…
1 IN 22/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pflegeheim Ratzeburg Betriebsgesellschaft mbH, Schweriner Straße 6, 23909 Ratzeburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Katharina Reeker-Meyer
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 11602 HL
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt Marc Schaumann, Lauenburger Straße 15, 21493 Schwarzenbek, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sonderinsolvenzverwalters vom 17.07.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war die zu prüfende Forderung zu berücksichtigen. Der Sonderinsolvenzverwalter war lediglich für die Prüfung der Forderung der laufenden Nummer 1 bestellt worden. Auf diese entfällt eine Quotenzahlung in Höhe von 5.584,30 €.
Dem Sonderinsolvenzverwalter war eine Vergütung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Sonderinsolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwarzenbek
Möllner Straße 20
21493 Schwarzenbek
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwarzenbek
Möllner Straße 20
21493 Schwarzenbek
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 24.08.2026
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