Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pflegeleicht GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Domplatz 28, 34560 Fritzlar
Handelsregister
Amtsgericht Fritzlar HRB 12760
EUID
DEM1603.HRB12760
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 10/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth
Kanzlei
Römermann Inso-Verwalter Rechtsanwaltsges.mbH
Adresse
Landgraf-Karl-Straße 59, 34131 Kassel
Telefon
0561/2207644-0
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
07.03.2024
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes mit hauswirtschaftlicher Leistung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der Pflegeleicht GmbH ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO angeordnet worden. Die Insolvenztabelle und die Anmeldung oder Anmeldungen können bei Bedarf auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Schuldnerin, die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden aufgefordert, ein eventuelles Bestreiten einer solchen Forderung bis zum 07.03.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Anderenfalls gilt die Forderung nach Ablauf dieser Frist als festgestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegeleicht GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Fritzlar hat die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO angeordnet. Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter wurden aufgefordert, ein eventuelles Bes…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegeleicht GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Fritzlar hat die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO angeordnet. Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter wurden aufgefordert, ein eventuelles Bestreiten einer solchen Forderung bis zum 07.03.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Anderenfalls gilt die Forderung nach Ablauf dieser Frist als festgestellt. In einem weiteren Beschluss des Amtsgerichts Fritzlar vom 11.03.2025 wurde die dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth zu zahlende Vergütung festgesetzt. Dem Insolvenzverwalter wurde gestattet, den Betrag aus der Masse zu entnehmen. Eine Veröffentlichung der festgesetzten Beträge darf gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht erfolgen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 10/23: In dem Insolvenzverfahren Pflegeleicht GmbH, Domplatz 28, 34560 Fritzlar (AG Fritzlar, HRB 12760), vertr. d.: Alexander Weichert, als GF d. Pflegeleicht GmbH, Berndtwiese 1B, 34320 Söhrewald, (Geschäftsführer), ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177…
12 IN 10/23: In dem Insolvenzverfahren Pflegeleicht GmbH, Domplatz 28, 34560 Fritzlar (AG Fritzlar, HRB 12760), vertr. d.: Alexander Weichert, als GF d. Pflegeleicht GmbH, Berndtwiese 1B, 34320 Söhrewald, (Geschäftsführer), ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO angeordnet worden. Die Insolvenztabelle und die Anmeldung/Anmeldungen können bei Bedarf auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Schuldnerin , die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden aufgefordert, ein eventuelles Bestreiten einer solchen Forderung bis zum 07.03.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Anderenfalls gilt die Forderung nach Ablauf dieser Frist als festgestellt.
Amtsgericht Fritzlar, 28.12.2023
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 12 IN 10/23. In dem Insolvenzverfahren Pflegeleicht GmbH, Domplatz 28, 34560 Fritzlar (AG Fritzlar, HRB 12760), vertr. d.: Alexander Weichert, als GF d. Pflegeleicht GmbH, Berndtwiese 1B, 34320 Söhrewald, (Geschäftsführer), wird die dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, c/o Römermann Ins…
Geschäfts-Nr.: 12 IN 10/23. In dem Insolvenzverfahren Pflegeleicht GmbH, Domplatz 28, 34560 Fritzlar (AG Fritzlar, HRB 12760), vertr. d.: Alexander Weichert, als GF d. Pflegeleicht GmbH, Berndtwiese 1B, 34320 Söhrewald, (Geschäftsführer), wird die dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, c/o Römermann Inso-Verwalter Rechtsanwaltsges.mbH, Landgraf-Karl-Straße 59, 34131 Kassel, Tel.: 0561/2207644-0, Fax: 0561/2207644-9, E-Mail: iv-kassel@roemermann.com zu zahlende Vergütung festgesetzt. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag aus der Masse zu entnehmen. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 63 InsO Anspruch auf Vergütung der Tätigkeit und Ersatz der entstandenen Auslagen. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) anzuwenden.
Der Vergütungsfestsetzungsantrag richtet sich nach den Bestimmungen der InsVV. Es wurde ein Zuschlag festgesetzt.
Die Vergütung wurde antragsgemäß festgesetzt.
Eine Veröffentlichung der festgesetzten Beträge darf gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht erfolgen. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Fritzlar, 11.03.2025.
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