Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pflegeteam Heimathafen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Lübeck HRB 21403
EUID
DEX1721R.HRB21403
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 82/22
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Birger Wilhelm
Termine & Fristen
Prüfungstermin
20.11.2024
Bekanntmachung Schlusstermin
10.07.2026
Fristende Einwendungen
21.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegeteam Heimathafen GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Lübeck, zuständig für das Verfahren ist das Amtsgericht Schwarzenbek. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft; der Prüfungsstichtag war der 20.11.2024. Später wurde die Schlussverteilung beschlossen, wobei ein Verteilungsbetrag von 48.458,93 EUR für Forderungen in Höhe von 238.123,40 EUR vorgesehen war. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände wurde im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Beteiligten hatten Gelegenheit bis zum 21.08.2026 Einwendungen vorzulegen. Die öffentliche Bekanntmachung des Schlusstermins erfolgte am 10.07.2026 durch das Amtsgericht Schwarzenbek.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 82/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pflegeteam Heimathafen GmbH, Hinter den Höfen 13, 23898 Kühsen, vertreten durch die Geschäftsführerin Carmen Plewe
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 21403 HL
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 09.10.2024 nachträglich angemeldeten gewö…
1 IN 82/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pflegeteam Heimathafen GmbH, Hinter den Höfen 13, 23898 Kühsen, vertreten durch die Geschäftsführerin Carmen Plewe
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 21403 HL
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 09.10.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 20.11.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 09.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Firma Pflegeteam Heimathafen GmbH, vertr. d. d. GF Carmen Plewe,
vormals geschäftsansässig Hinter den Höfen 13, 23898 Kühsen,
soll die Schlussverteilung erfolgen. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Schwarzenbek, Insolvenzgericht, - 1 IN 82/22 - niedergelegt…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Firma Pflegeteam Heimathafen GmbH, vertr. d. d. GF Carmen Plewe,
vormals geschäftsansässig Hinter den Höfen 13, 23898 Kühsen,
soll die Schlussverteilung erfolgen. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Schwarzenbek, Insolvenzgericht, - 1 IN 82/22 - niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 238.123,40 EUR. Verteilt werden soll ein Betrag von 48.458,93 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
Lübeck, 2026-07-06
Dr. Birger Wilhelm- Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 82/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pflegeteam Heimathafen GmbH, Hinter den Höfen 13, 23898 Kühsen, vertreten durch die Geschäftsführerin Carmen Plewe
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 21403 HL
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschlie…
1 IN 82/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pflegeteam Heimathafen GmbH, Hinter den Höfen 13, 23898 Kühsen, vertreten durch die Geschäftsführerin Carmen Plewe
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 21403 HL
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung aller Beteiligten zu den Vergütungsanträgen des Insolvenzverwalters und des vorläufigen Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.08.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- Stellungnahmen zu den Vergütungsanträgen des Insolvenzverwalters und des vorläufigen Insolvenzverwalters
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Schwarzenbek erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwarzenbek
Möllner Straße 20
21493 Schwarzenbek
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 10.07.2026
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