Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pflegeteam Vital GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Weimarer Weg 49, 34314 Espenau
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 14183
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1607.HRB14183
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 212/21 h
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Sandra Mitter
Kanzlei
Westhelle-Partner.eu
Adresse
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel
Telefon
0561/3166-311
E-Mail
Termine & Fristen
Festsetzung vorläufige Vergütung
27.05.2026
Festsetzung endgültige Vergütung
31.08.2026
Schlusstermin
30.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Alten- und Krankenpflege einschließlich der hauswirtschaftlichen und privaten Betreuung.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Pflege & Soziales
Subbranche
Ambulante Pflege
Geschäftstätigkeit
Alten- und Krankenpflege sowie hauswirtschaftliche und private Betreuung
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegeteam Vital GmbH, Weimarer Weg 49, 34314 Espenau (AG Kassel, HRB 14183), ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die vorläufige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Sandra Mitter, hat beantragt, ihre Vergütung und Auslagen festzusetzen; das Gericht hat diese am 27.05.2026 beschlossen. Die Teilungsmasse beläuft sich auf 36.945,28 EUR.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegeteam Vital GmbH ist eröffnet. Die vorläufige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Sandra Mitter, hat ihre Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Im weiteren Verlauf wurde die endgültige Insolvenzverwalterin bestellt und deren Vergütung sowie Auslagen festgesetzt. Da…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegeteam Vital GmbH ist eröffnet. Die vorläufige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Sandra Mitter, hat ihre Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Im weiteren Verlauf wurde die endgültige Insolvenzverwalterin bestellt und deren Vergütung sowie Auslagen festgesetzt. Das Verfahren ist nach einer Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen worden. Es soll eine Schlussverteilung erfolgen, wofür der verfügbare Massebestand mit 35.266,46 EUR angegeben wird. Die zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen belaufen sich auf 49.690,89 EUR. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 30.10.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum können Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis bei Gericht eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 212/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegeteam Vital GmbH, Weimarer Weg 49, 34314 Espenau (AG Kassel, HRB 14183), vertr. d.: Martin Vogt, Geschäftsführer d. Pflegeteam Vital GmbH, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen …
666 IN 212/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegeteam Vital GmbH, Weimarer Weg 49, 34314 Espenau (AG Kassel, HRB 14183), vertr. d.: Martin Vogt, Geschäftsführer d. Pflegeteam Vital GmbH, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 666 IN 212/21 h. In dem Insolvenzverfahren Pflegeteam Vital GmbH, Weimarer Weg 49, 34314 Espenau (AG Kassel, HRB 14183), vertr. d.: Martin Vogt, Geschäftsführer d. Pflegeteam Vital GmbH, sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt wor…
Geschäfts-Nr.: 666 IN 212/21 h. In dem Insolvenzverfahren Pflegeteam Vital GmbH, Weimarer Weg 49, 34314 Espenau (AG Kassel, HRB 14183), vertr. d.: Martin Vogt, Geschäftsführer d. Pflegeteam Vital GmbH, sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sandra Mitter, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat mit Schreiben vom 26.05.2026 beantragt ihre Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf 36.945,28 EUR. Der Berechnung der vorläufigen Insolvenzverwalterin konnte insoweit gefolgt werden.
Der Anspruch der vorläufigen Insolvenzverwalterin auf eine ihrer Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung ihrer Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO.
Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 9, 11 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.
Die beantragte und festgesetzte Quote von 25 % der Regelvergütung ist angemessen und gerechtfertigt.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen gemäß §§ 2, 3 InsVV, für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel, 27.05.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 666 IN 212/21 h. In dem Insolvenzverfahren Pflegeteam Vital GmbH, Weimarer Weg 49, 34314 Espenau (AG Kassel, HRB 14183), vertr. d.: Martin Vogt, GF. d. Pflegeteam Vital GmbH, Weimarer Weg 49, 34314 Espenau, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolv…
Geschäfts-Nr.: 666 IN 212/21 h. In dem Insolvenzverfahren Pflegeteam Vital GmbH, Weimarer Weg 49, 34314 Espenau (AG Kassel, HRB 14183), vertr. d.: Martin Vogt, GF. d. Pflegeteam Vital GmbH, Weimarer Weg 49, 34314 Espenau, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sandra Mitter, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Insolvenzverwalterin hat mit Schreiben vom 27.08.2026 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf XXX EUR.
Der Berechnung der Insolvenzverwalterin konnte insoweit gefolgt werden.
Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO.
Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 9 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.
Im vorliegenden Fall wurde das Insolvenzverfahren nach einer Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem RECHTSBEHELF_GERICHT einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 31.08.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegeteam Vital GmbH, Weimarer Weg 49, 34314 Espenau (AG Kassel, HRB 14183), vertr. d.: Martin Vogt, GF. d. Pflegeteam Vital GmbH, Weimarer Weg 49, 34314 Espenau, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 35.266,46 EUR, a…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegeteam Vital GmbH, Weimarer Weg 49, 34314 Espenau (AG Kassel, HRB 14183), vertr. d.: Martin Vogt, GF. d. Pflegeteam Vital GmbH, Weimarer Weg 49, 34314 Espenau, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 35.266,46 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 49.690,89 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Az. 666 IN 212/21 h, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel
31.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 212/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegeteam Vital GmbH, Weimarer Weg 49, 34314 Espenau (AG Kassel, HRB 14183), vertr. d.: Martin Vogt, GF. d. Pflegeteam Vital GmbH, Weimarer Weg 49, 34314 Espenau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ …
666 IN 212/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegeteam Vital GmbH, Weimarer Weg 49, 34314 Espenau (AG Kassel, HRB 14183), vertr. d.: Martin Vogt, GF. d. Pflegeteam Vital GmbH, Weimarer Weg 49, 34314 Espenau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 30.10.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 31.08.2026
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