Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PGH Dachdecker Sangerhausen eG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.G.
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal GNR 3368
EUID
DEW1215.GNR3368
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 269/14
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
19.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PGH Dachdecker Sangerhausen eG ist am 19.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat den entsprechenden Beschluss erlassen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 269/14: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PGH Dachdecker Sangerhausen eG, Stiftsweg 7, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, GnR 3368), vertr. d.: 1. Lutz Franke, Lengefelder Tal 34, 06526 Sangerhausen, (Vorstand), 2. Kerstin Jentzsch, Alte Straße 24, 06542 Allstedt, (Vorstand), ist am 19.06.2026 gemäß § 200…
59 IN 269/14: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PGH Dachdecker Sangerhausen eG, Stiftsweg 7, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, GnR 3368), vertr. d.: 1. Lutz Franke, Lengefelder Tal 34, 06526 Sangerhausen, (Vorstand), 2. Kerstin Jentzsch, Alte Straße 24, 06542 Allstedt, (Vorstand), ist am 19.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 19.06.2026
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