Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Phone-Service-Center GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Halberstädter Str. 40, 39112 Magdeburg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 10884
EUID
DEW1215.HRB10884
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 544/18 (361)
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführerin Katrin Bogdahn
Adresse
Hohle Gasse 2, 39387 Oschersleben (Bode)
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Ende
24.10.2025
Schlusstermin
10.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Call-Centers
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Phone-Service-Center GmbH ist gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor war das schriftliche Verfahren angeordnet worden, um nachträglich angemeldete Forderungen sowie Änderungen bereits angemeldeter Forderungen zu prüfen. Die Widerspruchsfrist für diese Forderungen endete am 24.10.2025. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wurde der 10.02.2026 bestimmt. Die Summe der anerkannten Forderungen belief sich auf 122.507,59 EUR, wovon ein Betrag in Höhe von 5.694,88 EUR für die Verteilung zur Verfügung stand. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin waren durch Beschluss des Gerichts festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Phone-Service-Center GmbH, Halberstädter Straße 40, 39112 Magdeburg, Betreiben eines Call-Centers, Halberstädter Straße 40, 39112 Magdeburg, (AG Stendal, HRB 10884), vertr. d.: Katrin Bogdahn, Hohle Gasse 2, 39387 Oschersleben (Bode), (Geschäftsführeri…
Amtsgericht Magdeburg: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Phone-Service-Center GmbH, Halberstädter Straße 40, 39112 Magdeburg, Betreiben eines Call-Centers, Halberstädter Straße 40, 39112 Magdeburg, (AG Stendal, HRB 10884), vertr. d.: Katrin Bogdahn, Hohle Gasse 2, 39387 Oschersleben (Bode), (Geschäftsführerin), ist gemäß § 200 InsO aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- 340 IN 544/18 (361) - (31.03.2026)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 544/18 (361): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Phone-Service-Center GmbH, Halberstädter Straße 40, 39112 Magdeburg, Betreiben eines Call-Centers, Halberstädter Straße 40, 39112 Magdeburg, (AG Stendal, HRB 10884), vertr. d.: Katrin Bogdahn, Hohle Gasse 2, 39387 Oschersleben (Bode), (Geschäftsführer…
340 IN 544/18 (361): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Phone-Service-Center GmbH, Halberstädter Straße 40, 39112 Magdeburg, Betreiben eines Call-Centers, Halberstädter Straße 40, 39112 Magdeburg, (AG Stendal, HRB 10884), vertr. d.: Katrin Bogdahn, Hohle Gasse 2, 39387 Oschersleben (Bode), (Geschäftsführerin), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wird ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 24.10.2025. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Magdeburg, 20.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Phone-Service-Center GmbH, Halberstädter Straße 40, 39112 Magdeburg, Betreiben eines Call-Centers, Halberstädter Straße 40, 39112 Magdeburg, (AG Stendal, HRB 10884), vertr. d.: Katrin Bogdahn, Hohle Gasse 2, 39387 Oschersleben (Bode), (Geschäftsführerin), sind Vergütung …
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Phone-Service-Center GmbH, Halberstädter Straße 40, 39112 Magdeburg, Betreiben eines Call-Centers, Halberstädter Straße 40, 39112 Magdeburg, (AG Stendal, HRB 10884), vertr. d.: Katrin Bogdahn, Hohle Gasse 2, 39387 Oschersleben (Bode), (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 544/18 (361) - (27.10.2025)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Phone-Service-Center GmbH, Halberstädter Straße 40, 39112 Magdeburg, Betreiben eines Call-Centers, Halberstädter Straße 40, 39112 Magdeburg, (AG Stendal, HRB 10884), vertr. d.: Katrin Bogdahn, Hohle Gasse 2, 39387 Oschersleben (Bode), (Geschäftsführerin), wird der Vornah…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Phone-Service-Center GmbH, Halberstädter Straße 40, 39112 Magdeburg, Betreiben eines Call-Centers, Halberstädter Straße 40, 39112 Magdeburg, (AG Stendal, HRB 10884), vertr. d.: Katrin Bogdahn, Hohle Gasse 2, 39387 Oschersleben (Bode), (Geschäftsführerin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die a) Abnahme der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin, b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, d) Prüfungstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, erfolgt im schriftlichen Verfahren. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wird der 10.02.2026 bestimmt. Schlussbericht, Schlussrechnung und Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt nach Anzeige der Insolvenzverwalterin 122.507,59 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag in Höhe von 5.694,88 EUR zur Verfügung. Auf die Ausschlussfristen und Wirkungen der §§ 189, 190 Insolvenzordnung wird ausdrücklich hingewiesen. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- 340 IN 544/18 (361) - (10.12.2025)
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