Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pi & Pi Marketing GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Am Kütertor 2, 18439 Stralsund
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stralsund HRB 22167
EUID
DEN1209V.HRB22167
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
92 IN 61/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Michael Busching
Adresse
18182 Rostock
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.07.2026 , 10:30 Uhr
Beschluss zur Berichtigung
29.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Erbringung und Etablierung von ganzheitlichen Online Marketing Konzepten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Stralsund hat am 28.07.2026 auf den Antrag der Techniker Krankenkasse hin vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenslage der Pi & Pi Marketing GmbH angeordnet. Es wurde ein allgemeines Verfügungsverbot verhängt und die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis zunächst auf den vorläufigen Insolvenzverwalter Michael Bohnhoff übertragen. Am 29.07.2026 erfolgte eine Berichtigung des Beschlusses vom 28.07.2026, da beim Namen des Verwalters ein offensichtlicher Schreibfehler durch eine fehlerhafte Datenbankzuordnung vorlag. Die Verfügungsbefugnis geht nun auf den vorläufigen Insolvenzverwalter Michael Busching über. Das Verfahren befindet sich noch in der Phase der vorläufigen Maßnahmen; die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens ist im Text nicht bestätigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
92 IN 61/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Pi & Pi Marketing GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführerin Johanna Piehl, Am Kütertor 2, 18439 Stralsund
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 22167
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Zur Verhinderun…
92 IN 61/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Pi & Pi Marketing GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführerin Johanna Piehl, Am Kütertor 2, 18439 Stralsund
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 22167
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 28.07.2026 um 10:30 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter Michael Bohnhoff über.
2. Das Auskunftsrecht und das Recht zur Verfügung über Auskünfte gegenüber Sparkassen, Kreditinstituten, Finanzämtern, Steuerberatern, Rechtsanwälten, dem Kraftfahrtbundesamt sowie dem Hauptzollamt wird der Schuldnerin entzogen und geht für die Zwecke des Verfahrens auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
3. Im Übrigen gelten die mit Beschluss vom 26.03.2026 angeordneten vorläufigen Maßnahmen und sonstigen Anordnungen fort.
4. Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen (Unterbrechung von gerichtlich anhängigen Zivilrechtstreitigkeiten).
5. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 28.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
92 IN 61/26
In dem Verfahren über den Antrag
der Techniker Krankenkasse, vertreten durch d. Vorstand, Habichstraße 28, 22305 Hamburg, Gz.: B56400311H5
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Pi & Pi Marketing GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführerin Johanna Piehl, Am…
92 IN 61/26
In dem Verfahren über den Antrag
der Techniker Krankenkasse, vertreten durch d. Vorstand, Habichstraße 28, 22305 Hamburg, Gz.: B56400311H5
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Pi & Pi Marketing GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführerin Johanna Piehl, Am Kütertor 2, 18439 Stralsund
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 22167
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Stralsund durch den Richter am Amtsgericht Vogler am 29.07.2026 beschlossen:
Der Beschluss des Amtsgerichts Stralsund über die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung mit Übergang der Verfügungsmacht vom 28.07.2026 wird unter Aufrechterhaltung aller inhaltlichen und zeitlichen Regelungen
im Tenor unter Ziffer 1wie folgt berichtigt:
„Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter Michael Busching, 18182 Rostock, über“
Gründe:
Es liegt beim Namen ein durch eine fehlerhafte Datenbankzuordnung verursachter offensichtlicher Schreibfehler vor.
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 29.07.2026
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