Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PIA Stadtdienste gemeinnützige GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Dieter-aus-dem-Siepen-Platz 3, 45468 Mülheim an der Ruhr
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 22635
EUID
DER1202.HRB22635
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
61 IN 86/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
vorläufige Insolvenzverwalterin
Rolle
vorläufige Insolvenzverwalterin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
10.06.2025
Prüfungstermin
16.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der beruflichen Bildung sowie die Eingliederung von a) arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten, schwer vermittelbaren Menschen b) Empfängern von Arbeitslosengeld II und Grundversorgung c) Menschen in seelischer Bedrängnis d) aus sozial ungerechten Verhältnissen e) Menschen mit Behinderungen, f) Einwanderern, insbesondere Flüchtlinge in das Berufs- und Gesellschaftsleben. Weiterer Gesellschaftszweck ist die Förderung der Umwelt und des Sportes.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIA Stadtdienste gemeinnützige GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Duisburg hat angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 10.06.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen bereits festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIA Stadtdienste gemeinnützige GmbH wird vom Amtsgericht Duisburg unter dem Aktenzeichen 61 IN 86/23 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 22635 eingetragen und hat ihren Sitz in Mülheim an der Ruhr. Gesetzliche Vertreter sind di…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIA Stadtdienste gemeinnützige GmbH wird vom Amtsgericht Duisburg unter dem Aktenzeichen 61 IN 86/23 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 22635 eingetragen und hat ihren Sitz in Mülheim an der Ruhr. Gesetzliche Vertreter sind die Geschäftsführer Frank Schellberg, Anke Schellberg und Nicole Kannenberg. Im Rahmen des Verfahrens werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen einschließlich Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Eine erste Bekanntmachung datiert vom 28.04.2025 und nennt einen Prüfungsstichtag für den 10.06.2025. Eine spätere Bekanntmachung vom 22.07.2026 aktualisiert den Prüfungsstichtag auf den 16.09.2026. Bis zu diesem Termin muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den Forderungen liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, vor. Gläubigern, deren Forderungen festgestellt wurden, wird kein Auszug oder keine Benachrichtigung erteilt. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung die Erinnerung eingelegt werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIA Stadtdienste gemeinnützige GmbH wird vom Amtsgericht Duisburg unter dem Aktenzeichen 61 IN 86/23 durchgeführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 22635 eingetragen und hat ihren Sitz in Mülheim an der Ruhr. Gesetzliche Vertreter si…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIA Stadtdienste gemeinnützige GmbH wird vom Amtsgericht Duisburg unter dem Aktenzeichen 61 IN 86/23 durchgeführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 22635 eingetragen und hat ihren Sitz in Mülheim an der Ruhr. Gesetzliche Vertreter sind die Geschäftsführer Frank Schellberg, Anke Schellberg und Nicole Kannenberg. Im Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Ein besonderer Prüfungstermin war ursprünglich für den 10.06.2025 angesetzt, wurde jedoch später auf den 16.09.2026 verschoben. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin wurden festgesetzt. Gegen die Festsetzung steht die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 86/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 22635 eingetragenen PIA Stadtdienste gemeinnützige GmbH, Dieter-aus-dem-Siepen-Platz 3, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn F…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 86/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 22635 eingetragenen PIA Stadtdienste gemeinnützige GmbH, Dieter-aus-dem-Siepen-Platz 3, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank Schellberg, Witthausstr. 32, 45470 Mülheim an der Ruhr und Frau Anke Schellberg, Grunewaldstr. 7, 47053 Duisburg und Frau Nicole Kannenberg, Dr.-Türk-Str. 18, 45476 Mülheim an der Ruhr
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
61 IN 86/23
Amtsgericht Duisburg, 28.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 86/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 22635 eingetragenen PIA Stadtdienste gemeinnützige GmbH, Dieter-aus-dem-Siepen-Platz 3, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn F…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 86/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 22635 eingetragenen PIA Stadtdienste gemeinnützige GmbH, Dieter-aus-dem-Siepen-Platz 3, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank Schellberg, Witthausstr. 32, 45470 Mülheim an der Ruhr und Frau Anke Schellberg, Grunewaldstr. 7, 47053 Duisburg und Frau Nicole Kannenberg, Dr.-Türk-Str. 18, 45476 Mülheim an der Ruhr
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
61 IN 86/23
Amtsgericht Duisburg, 22.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 86/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 22635 eingetragenen PIA Stadtdienste gemeinnützige GmbH, Dieter-aus-dem-Siepen-Platz 3, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn F…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 86/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 22635 eingetragenen PIA Stadtdienste gemeinnützige GmbH, Dieter-aus-dem-Siepen-Platz 3, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank Schellberg, Witthausstr. 32, 45470 Mülheim an der Ruhr und Frau Anke Schellberg, Grunewaldstr. 7, 47053 Duisburg und Frau Nicole Kannenberg, Dr.-Türk-Str. 18, 45476 Mülheim an der Ruhr
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Duisburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 eingesehen werden.
61 IN 86/23
Amtsgericht Duisburg, 31.08.2026
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