Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PIAD Produktionsgesellschaft Solingen mbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRA 20577
EUID
DER1608.HRA20577
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 596/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Veröffentlichung Antrag Vergütung
18.08.2026
Frist Stellungnahme
15.09.2026
Vergütungsfestsetzung
22.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIAD Produktionsgesellschaft Solingen mbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Wuppertal anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung gestellt. Als Berechnungsgrundlage wurden 3.485.326,60 € ermittelt, wofür Zuschläge in Höhe von 195,00 % geltend gemacht werden. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, binnen drei Wochen ab Veröffentlichung im Internet Kenntnis zu nehmen und Stellungnahme zu den Zuschlägen abzugeben. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal zur Einsicht aus.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIAD Produktionsgesellschaft Solingen mbH & Co. KG ist anhängig. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr als Insolvenzverwalter bestellt. Ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist bei Gericht eingegangen. Auf Basis einer Berechnung…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIAD Produktionsgesellschaft Solingen mbH & Co. KG ist anhängig. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr als Insolvenzverwalter bestellt. Ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist bei Gericht eingegangen. Auf Basis einer Berechnungsgrundlage von 3.485.326,60 € werden Zuschläge in Höhe von 195,00 % geltend gemacht. Beteiligt hatten Gelegenheit zur Kenntnisnahme und Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Veröffentlichung im Internet. Später sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Gegen die Festsetzung ist die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung statthaft, wenn der Beschwerdewert 300,00 EUR übersteigt. Die Frist für Rechtsmittel beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 596/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 20577 eingetragenen PIAD Produktionsgesellschaft Solingen mbH & Co. KG, Lehner Straße 19 - 23, 42655 Solingen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Ges…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 596/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 20577 eingetragenen PIAD Produktionsgesellschaft Solingen mbH & Co. KG, Lehner Straße 19 - 23, 42655 Solingen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 28280 eingetragene PIAD Verwaltungsgesellschaft PG-SG GmbH, Lehner Straße 19 - 23, 42655 Solingen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Sven Erik Hansen, Lehner Str. 19 - 23, 42655 Solingen und Matthias-F. Burmann, Lehner Straße 19 - 23, 42655 Solingen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Laurentiusstr. 24, 42103 Wuppertal
Bei Gericht ist ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters eingegangen.
Nach einer Berechnungsgrundlage in Höhe von 3.485.326,60 € werden Zuschläge in Höhe von 195,00 € % geltend gemacht.
Die Zuschläge werden für verschiedene Themenfelder angesetzt.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Kenntnis- und eventuellen Stellungnahme binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung im Internet.
Die Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A 292 aus.
145 IN 596/19
Amtsgericht Wuppertal, 18.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 596/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 20577 eingetragenen PIAD Produktionsgesellschaft Solingen mbH & Co. KG, Lehner Straße 19 - 23, 42655 Solingen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Ges…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 596/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 20577 eingetragenen PIAD Produktionsgesellschaft Solingen mbH & Co. KG, Lehner Straße 19 - 23, 42655 Solingen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 28280 eingetragene PIAD Verwaltungsgesellschaft PG-SG GmbH, Lehner Straße 19 - 23, 42655 Solingen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Sven Erik Hansen, Lehner Str. 19 - 23, 42655 Solingen und Matthias-F. Burmann, Lehner Straße 19 - 23, 42655 Solingen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A292 eingesehen werden.
145 IN 596/19
Amtsgericht Wuppertal, 22.09.2026
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