Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PICARD Leathergoods Retail GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRA 42927
EUID
DEM1114.HRA42927
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 584/26
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Eröffnung
01.09.2026 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.09.2026
Berichtstermin
21.10.2026 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
21.10.2026 , 09:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PICARD Leathergoods Retail GmbH & Co. KG ist am 01.09.2026 um 10:00 Uhr durch das Amtsgericht Offenbach am Main eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund der Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin, was durch ein Gutachten der Sachverständigen Rechtsanwältin Nadja Raiß vom 27.08.2026 bestätigt wurde. Das Gericht hat die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, sodass diese unter Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse verwalten und darüber verfügen darf. Zur Sachwalterin wurde Rechtsanwältin Nadja Raiß von K&L Gates LLP bestellt. Die Sachwalterin ist zudem mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt. Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, darf die Schuldnerin nur mit Zustimmung der Sachwalterin eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie Vertretern des Schuldners innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PICARD Leathergoods Retail GmbH & Co. KG ist am 01.09.2026 um 10:00 Uhr durch das Amtsgericht Offenbach am Main eröffnet worden. Als Grund für die Eröffnung wurde Zahlungsunfähigkeit festgestellt. Es wird Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, wobei die Schuldnerin unte…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PICARD Leathergoods Retail GmbH & Co. KG ist am 01.09.2026 um 10:00 Uhr durch das Amtsgericht Offenbach am Main eröffnet worden. Als Grund für die Eröffnung wurde Zahlungsunfähigkeit festgestellt. Es wird Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse verwaltet. Zur Sachwalterin wurde Rechtsanwältin Nadja Raiß bestellt. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 30.09.2026 bei der Sachwalterin anzumelden. Für den 21.10.2026 ist eine Gläubigerversammlung als Berichts- und Prüfungstermin angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 584/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
PICARD Leathergoods Retail GmbH & Co. KG, GmbH & Co. KG, Friedensstraße 22, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRA 42927),
vertreten durch:
1. LWV Lederwarenvertriebs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Georg Picard, (Ge…
8 IN 584/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
PICARD Leathergoods Retail GmbH & Co. KG, GmbH & Co. KG, Friedensstraße 22, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRA 42927),
vertreten durch:
1. LWV Lederwarenvertriebs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Georg Picard, (Geschäftsführer),
1.2. Thomas Picard, (Geschäftsführer),
1.3. Rafael Belzer, (Geschäftsführer),
wird heute, am 01.09.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zur Sachwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Nadja Raiß, K&L Gates LLP, Bockenheimer Landstr. 2-4, 60306 Frankfurt am Main, Tel.: 069945196491, Fax: 069945196499, E-Mail: Nadja.Raiss@klgates.com
Es wird Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 S. 1 InsO).
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung der Sachwalterin eingehen.
Die Sachwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
G r ü n d e :
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens der Sachverständigen Rechtsanwältin Nadja Raiß vom 27.08.2026.
Die Anordnung der Eigenverwaltung ist von der Schuldnerin beantragt worden. Es sind keine Umstände bekannt geworden, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 01.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 584/26 . Am 01.09.2026 um 10:00 Uhr ist über das Vermögen der PICARD Leathergoods Retail GmbH & Co. KG, GmbH & Co. KG, Friedensstraße 22, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main, HRA 42927), vertr. d.: 1. LWV Lederwarenvertriebs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Georg …
Geschäftsnummer: 8 IN 584/26 . Am 01.09.2026 um 10:00 Uhr ist über das Vermögen der PICARD Leathergoods Retail GmbH & Co. KG, GmbH & Co. KG, Friedensstraße 22, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main, HRA 42927), vertr. d.: 1. LWV Lederwarenvertriebs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Georg Picard, (Geschäftsführer), 1.2. Thomas Picard, (Geschäftsführer), 1.3. Rafael Belzer, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalterin ist: Rechtsanwältin Nadja Raiß, K&L Gates LLP, Bockenheimer Landstr. 2-4, 60306 Frankfurt am Main, Tel.: 069945196491, Fax: 069945196499, E-Mail: Nadja.Raiss@klgates.com.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Sachwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 30.09.2026,
b) der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
Am Mittwoch, 21.10.2026, 09:30 Uhr, 18-166 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme dazu durch die Sachwalterin (Berichtstermin)
und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin)
abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über:
- die Person der Sachwalterin (§ 57 InsO),
- über die Einsetzung/ Beibehaltung/ Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§§ 67, 68 InsO),
sowie gegebenenfalls über:
- die Zwischenrechnungslegung der Schuldnerin gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und ggf. abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Abs.2 InsO),
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin (§ 157 InsO) .
[Die Gläubigerversammlung kann die Sachwalterin oder die Schuldnerin beauftragen, einen
Insolvenzplan auszuarbeiten, und demjenigen das Ziel des Plans vorgeben. Die
Entscheidung kann in späteren Termin geändert werden (§ 157 InsO)],
- Aufhebung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 InsO)
insbesondere:
* wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, welches die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
- die Anordnung dahingehend, dass bestimmte Rechtsgeschäfte der Schuldnerin nur wirksam sind, wenn die Sachwalterin zustimmt (§ 277 InsO)
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO)
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit
(§ 35 Abs. 2 InsO).
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Gemäß §§ 160 Abs. 1, 276 S 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Offenbach am Main, 03.09.2026
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