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Insolvenzprofil
Pierre Handels Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 12959
EUID
DER2507.HRB12959
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
163 IN 109/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
30.03.2026
Fristende Kostenvorschuss
18.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pierre Handels Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Essen anhängig. Das Verfahren ist eröffnet. Im Rahmen des laufenden Verfahrens werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 30.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingereicht werden muss.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pierre Handels Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Essen anhängig. Zuerst wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 30.03.2026 festgelegt wurde. Anschließend hat das Gericht die Vergütung und die Aus…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pierre Handels Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Essen anhängig. Zuerst wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 30.03.2026 festgelegt wurde. Anschließend hat das Gericht die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Da die Insolvenzmasse nicht ausreichte, um die Verfahrenskosten zu decken, wurde eine Frist zur Einzahlung eines Kostenvorschusses in Höhe von 4.002,00 EUR bis zum 18.09.2026 gesetzt. Sollte kein Vorschuss eingehen, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 2.259.670,97 EUR, jedoch steht für die Verteilung kein Betrag zur Verfügung (0,00 EUR).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 109/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12959 eingetragenen Pierre Handels Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Flöz Sonnenschein 39, 45886 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer H…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 109/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12959 eingetragenen Pierre Handels Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Flöz Sonnenschein 39, 45886 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pierre Francois J. Denult, Rue de Chaffour 4, 6850 Paliseul, Belgien
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 30.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
163 IN 109/22
Amtsgericht Essen, 26.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 109/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12959 eingetragenen Pierre Handels Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Flöz Sonnenschein 39, 45886 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer H…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 109/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12959 eingetragenen Pierre Handels Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Flöz Sonnenschein 39, 45886 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pierre Francois J. Denult, Rue de Chaffour 4, 6850 Paliseul, Belgien
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Das Gericht hat vorliegend als Vergütung den in § 2 Abs. 2 InsVV geregelten Mindestbetrag der Vergütung unter Berücksichtigung der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 23.07.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 eingesehen werden.
163 IN 109/22
Amtsgericht Essen, 07.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 109/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12959 eingetragenen Pierre Handels Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Flöz Sonnenschein 39, 45886 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer H…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 109/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12959 eingetragenen Pierre Handels Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Flöz Sonnenschein 39, 45886 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pierre Francois J. Denult, Rue de Chaffour 4, 6850 Paliseul, Belgien
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO).
Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 18.09.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 4 002,00 EUR bei der Zahlstelle Essen, IBAN DE22360000000036001510 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt. Eine Zahlungsbereitschaft ist dem Insolvenzgericht gegebenenfalls bis zum vorgenannten Stichtag schriftlich anzuzeigen.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben bzw. zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
163 IN 109/22
Amtsgericht Essen, 07.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 109/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12959 eingetragenen Pierre Handels Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Flöz Sonnenschein 39, 45886 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer H…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 109/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12959 eingetragenen Pierre Handels Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Flöz Sonnenschein 39, 45886 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pierre Francois J. Denult, Rue de Chaffour 4, 6850 Paliseul, Belgien
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 2.259.670,97 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
163 IN 109/22
Amtsgericht Essen, 17.08.2026
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