Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PIONEER-DIAMOND-TOOLS GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Fiskusstraße 9, 47167 Duisburg
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 33938
EUID
DER1202.HRB33938
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
61 IN 129/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Patric Nühlen
Rolle
Nachlasspfleger
Adresse
Großenbaumer Allee 76, 47269 Duisburg
Termine & Fristen
Prüfungstermin
22.10.2025
Fristende
22.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Schleifscheiben und Schleifmaschinen sowie der Zukauf und Vertrieb von Schleifmitteln und Maschinen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIONEER-DIAMOND-TOOLS GmbH ist am 09.04.2024 die Masseunzulänglichkeit eingegangen. Im weiteren Verlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 22.10.2025 ist. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 9.560,50 EUR, wobei ein Betrag von 2.165,77 EUR für die Verteilung zur Verfügung steht. Für die Stellungnahme zu den Punkten der Schlussrechnung und des Schlussverzeichnisses ist eine Frist bis zum 22.05.2026 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 129/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33938 eingetragenen PIONEER-DIAMOND-TOOLS GmbH, Fiskusstr. 9, 47167 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Udo Dülks, zul. wh. gew. Fiskusstr. 9…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 129/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33938 eingetragenen PIONEER-DIAMOND-TOOLS GmbH, Fiskusstr. 9, 47167 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Udo Dülks, zul. wh. gew. Fiskusstr. 9, 47167 Duisburg
Nachlasspfleger:
Rechtsanwalt Patric Nühlen, Großenbaumer Allee 76, 47269 Duisburg
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
22.05.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
61 IN 129/22
Amtsgericht Duisburg, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 129/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33938 eingetragenen PIONEER-DIAMOND-TOOLS GmbH, Fiskusstr. 9, 47167 Duisburg,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 129/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33938 eingetragenen PIONEER-DIAMOND-TOOLS GmbH, Fiskusstr. 9, 47167 Duisburg,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 9.560,50 EUR
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 2.165,77 EUR zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
61 IN 129/22
Amtsgericht Duisburg, 23.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 129/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33938 eingetragenen PIONEER-DIAMOND-TOOLS GmbH, Fiskusstr. 9, 47167 Duisburg,
ist am 09.04.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseu…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 129/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33938 eingetragenen PIONEER-DIAMOND-TOOLS GmbH, Fiskusstr. 9, 47167 Duisburg,
ist am 09.04.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
61 IN 129/22
Amtsgericht Duisburg, 17.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 129/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33938 eingetragenen PIONEER-DIAMOND-TOOLS GmbH, Fiskusstr. 9, 47167 Duisburg,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einsch…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 129/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33938 eingetragenen PIONEER-DIAMOND-TOOLS GmbH, Fiskusstr. 9, 47167 Duisburg,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
61 IN 129/22
Amtsgericht Duisburg, 10.09.2025
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