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Insolvenzprofil
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die Planung, Errichtung und Vertrieb von Wohn- und Geschäftsbauten sowie sonstiger Bauten sowie für Tätigkeiten nach § 34c Abs. 1 der Gewerbeordnung.
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIRASA ALONSO GmbH, Hamburg, ist am 14.10.2025 die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt. In diesem Zusammenhang ist Rechtsanwalt Ingmar Jarchow als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters; zudem wurde ein Zahlungsverbot für Drittschuldner ausgesprochen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist am 09.12.2025 die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
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