Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PITIN GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 10804
EUID
DEM1203.HRB10804
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Königstein im Taunus
Aktenzeichen
90 IN 50/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Betriebswirt Alexander Pilgrim
Kanzlei
hww Rechtsanwälte
Adresse
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069 - 91 30 92 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.08.2025 , 08:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.09.2025
Widerspruchsfrist
28.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PITIN GmbH ist am 01.08.2025 eröffnet worden. Zunächst wurde die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, wobei Rechtsanwalt Fabio Algari als Sachwalter fungierte. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.0bindung.2025 anzumelden. Ein ursprünglich für den 28.10.2025 um 14:00 Uhr angesetzter Prüfungstermin wurde im weiteren Verlauf aufgehoben; die Forderungsprüfung erfolgt stattdessen im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 InsO, wobei etwaige Widersprüche bis zum 28.10.2025 schriftlich bei Gericht einzureichen sind. Die Anordnung der Eigenverwaltung ist am 16.10.2025 aufgehoben worden, und Herr Betriebswirt Alexander Pilgrim wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. In einer weiteren Bekanntmachung vom 23.10.2025 wurde den Gläubigern die Gelegenheit zur Stellungnahme bezüglich eines Vergütungsantrags des vorläufigen Sachwalters innerhalb von zwei Wochen eingeräumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 50/25 : Über das Vermögen der PITIN GmbH, Frankenallee 20, 65779 Kelkheim (Taunus) (AG Königstein, HRB 10804), vertr. d.: Dr. Thorsten Weber, Sendelbacher Weg 32a, 65779 Kelkheim (Taunus), (Geschäftsführer), ist am 01.08.2025 um 08:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Fabio …
90 IN 50/25 : Über das Vermögen der PITIN GmbH, Frankenallee 20, 65779 Kelkheim (Taunus) (AG Königstein, HRB 10804), vertr. d.: Dr. Thorsten Weber, Sendelbacher Weg 32a, 65779 Kelkheim (Taunus), (Geschäftsführer), ist am 01.08.2025 um 08:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Fabio Algari, Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/913092754, Fax: 069/91309230.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.09.2025 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 01.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 50/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PITIN GmbH, Frankenallee 20, 65779 Kelkheim (Taunus) (AG Königstein, HRB 10804), vertr. d.: Dr. Thorsten Weber, Sendelbacher Weg 32a, 65779 Kelkheim (Taunus), (Geschäftsführer), wird der im Eröffnungsbeschluss vom 01.08.2025 angesetzte Termin einer Gläubiger…
90 IN 50/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PITIN GmbH, Frankenallee 20, 65779 Kelkheim (Taunus) (AG Königstein, HRB 10804), vertr. d.: Dr. Thorsten Weber, Sendelbacher Weg 32a, 65779 Kelkheim (Taunus), (Geschäftsführer), wird der im Eröffnungsbeschluss vom 01.08.2025 angesetzte Termin einer Gläubigerversammlung (Prüfungstermin ) vom 28.10.2025 14:00 Uhr aufgehoben und angeordnet,dass die Forderungsprüfung , der bis zum 15.09.2025 gemäß § 174 InsO angemeldeten Forderungen stattdessen im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 InsO erfolgen soll.
Eventuelle Widersprüche zu den angemeldeten Forderungen müssen daher bis zum 28.10.2025 schriftlich bei Gericht eingehen.
Amtsgericht Königstein/Ts., 16.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 50/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PITIN GmbH, Frankenallee 20, 65779 Kelkheim (Taunus) (AG Königstein, HRB 10804), vertr. d.: Dr. Thorsten Weber, Sendelbacher Weg 32a, 65779 Kelkheim (Taunus), (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter …
90 IN 50/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PITIN GmbH, Frankenallee 20, 65779 Kelkheim (Taunus) (AG Königstein, HRB 10804), vertr. d.: Dr. Thorsten Weber, Sendelbacher Weg 32a, 65779 Kelkheim (Taunus), (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist Herr Betriebswirt Alexander Pilgrim, hww Rechtsanwälte, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 - 91 30 92 0, E-Mail: alexander.pilgrim@hww.eu, ernannt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 16.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 50/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PITIN GmbH, Frankenallee 20, 65779 Kelkheim (Taunus) (AG Königstein, HRB 10804), vertr. d.: Dr. Thorsten Weber, Frankenallee 20, 65779 Kelkheim (Taunus), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheid…
90 IN 50/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PITIN GmbH, Frankenallee 20, 65779 Kelkheim (Taunus) (AG Königstein, HRB 10804), vertr. d.: Dr. Thorsten Weber, Frankenallee 20, 65779 Kelkheim (Taunus), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Königstein/Ts., 23.10.2025
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