Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PJ Projektmanagement GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Eislebener Straße 72, 06126 Halle (Saale)
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 215490
EUID
DEW1215.HRB215490
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 337/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt
Termine & Fristen
Zustimmung zur Schlussverteilung
15.01.2025
Stichtag für Forderungsanmeldungen
08.04.2025
Festsetzung Vergütung und Auslagen
23.04.2025
Aufhebung des Verfahrens
19.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Technisches Projektmanagement und technische Baubetreuung, An- und Verkauf von Gebraucht- und Neuwagen, Fahrzeugvermietung sowie Fliesen-, Platten- und Mosaiklegertätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PJ Projektmanagement GmbH mit Sitz in Halle (Saale) ist am 19.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PJ Projektmanagement GmbH ist am 19.05.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hatte das Amtsgericht Halle (Saale) am 15.01.2025 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und den Stichtag für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 08.04…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PJ Projektmanagement GmbH ist am 19.05.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hatte das Amtsgericht Halle (Saale) am 15.01.2025 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und den Stichtag für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 08.04.2025 festgelegt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt hatte beantragt, seine Vergütung und Auslagen festzusetzen. Diese Festsetzung erfolgte durch Beschluss vom 23.04.2025. Für die Schlussverteilung war ein Betrag in Höhe von 28.356,88 € verfügbar, während Insolvenzforderungen in Höhe von 543.365,37 € zu berücksichtigen waren.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 337/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PJ Projektmanagement GmbH, Eislebener Straße 72, 06126 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 215490), vertr. d.: 1. Petrus van Kreij, Angoralaan 47, 5345 ZM Oss, NIEDERLANDE, (Gesellschafter), 2. Johann van den Broek, Heiligenbos 72, 5351 SP Berghem, NIEDERLANDE, (Ges…
59 IN 337/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PJ Projektmanagement GmbH, Eislebener Straße 72, 06126 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 215490), vertr. d.: 1. Petrus van Kreij, Angoralaan 47, 5345 ZM Oss, NIEDERLANDE, (Gesellschafter), 2. Johann van den Broek, Heiligenbos 72, 5351 SP Berghem, NIEDERLANDE, (Gesellschafter), ist am 19.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 337/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PJ Projektmanagement GmbH, Eislebener Straße 72, 06126 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 215490), vertr. d.: 1. Petrus van Kreij, Angoralaan 47, 5345 ZM Oss, NIEDERLANDE, (Gesellschafter), 2. Johann van den Broek, Heiligenbos 72, 5351 SP Berghem, NIEDERLANDE, (…
59 IN 337/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PJ Projektmanagement GmbH, Eislebener Straße 72, 06126 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 215490), vertr. d.: 1. Petrus van Kreij, Angoralaan 47, 5345 ZM Oss, NIEDERLANDE, (Gesellschafter), 2. Johann van den Broek, Heiligenbos 72, 5351 SP Berghem, NIEDERLANDE, (Gesellschafter), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Halle (Saale) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vorschuss
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 05.09.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 41.906,57 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 164,70 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 61 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,70 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 23.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 337/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PJ Projektmanagement GmbH, Eislebener Straße 72, 06126 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 215490), vertr. d.: 1. Petrus van Kreij, Angoralaan 47, 5345 ZM Oss, NIEDERLANDE, (Gesellschafter), 2. Johann van den Broek, Heiligenbos 72, 5351 SP Berghem, NIEDERLANDE, (…
59 IN 337/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PJ Projektmanagement GmbH, Eislebener Straße 72, 06126 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 215490), vertr. d.: 1. Petrus van Kreij, Angoralaan 47, 5345 ZM Oss, NIEDERLANDE, (Gesellschafter), 2. Johann van den Broek, Heiligenbos 72, 5351 SP Berghem, NIEDERLANDE, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 05.09.2024 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 15.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 337/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin PJ Projektmanagement GmbH, Eislebener Straße 72, 06126 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 215490), vertr. d.: 1. Petrus van Kreij, Angoralaan 47, 5345 ZM Oss, NIEDERLANDE, (Gesellschafter), 2. Johann van den Broek, Heiligenbos 72, 5351 SP Berghem, NI…
59 IN 337/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin PJ Projektmanagement GmbH, Eislebener Straße 72, 06126 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 215490), vertr. d.: 1. Petrus van Kreij, Angoralaan 47, 5345 ZM Oss, NIEDERLANDE, (Gesellschafter), 2. Johann van den Broek, Heiligenbos 72, 5351 SP Berghem, NIEDERLANDE, (Gesellschafter), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 28.356,88 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 543.365,37 € (§188 InsO).
Amtsgericht Halle (Saale), 15.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 337/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PJ Projektmanagement GmbH, Eislebener Straße 72, 06126 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 215490), vertr. d.: 1. Petrus van Kreij, Angoralaan 47, 5345 ZM Oss, NIEDERLANDE, (Gesellschafter), 2. Johann van den Broek, Heiligenbos 72, 5351 SP Berghem, NIEDERLANDE, (…
59 IN 337/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PJ Projektmanagement GmbH, Eislebener Straße 72, 06126 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 215490), vertr. d.: 1. Petrus van Kreij, Angoralaan 47, 5345 ZM Oss, NIEDERLANDE, (Gesellschafter), 2. Johann van den Broek, Heiligenbos 72, 5351 SP Berghem, NIEDERLANDE, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 08.04.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 15.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 337/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PJ Projektmanagement GmbH, Eislebener Straße 72, 06126 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 215490), vertr. d.: 1. Petrus van Kreij, Angoralaan 47, 5345 ZM Oss, NIEDERLANDE, (Gesellschafter), 2. Johann van den Broek, Heiligenbos 72, 5351 SP Berghem, NIEDERLANDE, (…
59 IN 337/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PJ Projektmanagement GmbH, Eislebener Straße 72, 06126 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 215490), vertr. d.: 1. Petrus van Kreij, Angoralaan 47, 5345 ZM Oss, NIEDERLANDE, (Gesellschafter), 2. Johann van den Broek, Heiligenbos 72, 5351 SP Berghem, NIEDERLANDE, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.11.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 11.09.2024
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