Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Plan B Logistics UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Heimerstraße 115 c, 41748 Viersen
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 18791
EUID
DER1504.HRB18791
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
34 IN 10/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Steffen Reusch
Adresse
Georg-Glock-Straße 8, 40474 Düsseldorf
Telefon
0211 1371130
Termine & Fristen
Eröffnung
01.08.2025 , 07:39 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.09.2025
Prüfungstermin
31.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Erbringung von Transport- und Speditionsdienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plan B Logistics UG (haftungsbeschränkt) ist am 01.08.2025 um 07:39 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Anträge einer Gläubigerin vom 20.02.2025 sowie der Schuldnerin vom 16.04.2025. Zugleich sind die Verfahren 34 IN 10/25 und 34 IN 22/25 verbunden worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Steffen Reusch bestellt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.09.2025 anzumelden. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 31.10.2025. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten, darunter besonders bedeutsamen Rechtshandlungen, einreichen. Die Forderungstabelle und der Bericht des Verwalters werden ab dem 02.10.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 34 IN 10/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 18791 eingetragenen Plan B Logistics UG (haftungsbeschränkt), Heimerstraße 115 c, 41748 Viersen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sandra Thoenissen,
wird wegen …
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 34 IN 10/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 18791 eingetragenen Plan B Logistics UG (haftungsbeschränkt), Heimerstraße 115 c, 41748 Viersen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sandra Thoenissen,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2025, um 07:39 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.02.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin sowie eines am 16.04.2025 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 34 IN 10/25 und 34 IN 22/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Steffen Reusch, Georg-Glock-Straße 8, 40474 Düsseldorf, Telefon: 0211 1371130, Fax: 021113658973.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 31.10.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- und zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, namentlich der wesentlichen Vermögensgegenstände der Schuldnerin im Sinne einer übertragenden Sanierung,
- die Veräußerung unbeweglicher Gegenstände aus freier Hand,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines oder mehrerer Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert.
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 02.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 214 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
34 IN 10/25
Mönchengladbach, 01.08.2025
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