Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PLAN B Photovoltaik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Landerdamm 24b, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Handelsregister
Amtsgericht Bielefeld HRB 41939
EUID
DER2101.HRB41939
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 852/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Birgitt Pollmann
Adresse
Otto-Brenner-Str. 186, 33604 Bielefeld
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.02.2024 , 11:30 Uhr
Eröffnung
21.03.2024 , 18:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.05.2024
Berichtstermin
14.06.2024
Prüfungstermin
04.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Planung, Vermarktung und Verwaltung von Photovoltaikanlagen und anderen energieerzeugenden und energiespeichernden Investitionsgütern, sowie Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Darüber hinaus ist die Gesellschaft, soweit gesetzlich zulässig, zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu eröffnen und sich an anderen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin, zu beteiligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PLAN B Photovoltaik GmbH wurde am 09.02.2024 durch Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet, wobei Rechtsanwältin Birgitt Pollmann zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt ist. Am 21.03.2024 ist das Hauptverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde von einer Gläubigerin gestellt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.05.2024 anzumelden. Ein Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 14.06.2024 festgelegt. Am 08.04.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Termine zur schriftlichen Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen festgesetzt; der Prüfungsstichtag ist ursprünglich für den 14.07.2026 bestimmt, in einer späteren Bekanntmachung vom 26.11.2025 jedoch auf den 04.02.2026 korrigiert bzw. neu angesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 852/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 41939 eingetragenen PLAN B Photovoltaik GmbH, Landerdamm 24b, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Ha…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 852/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 41939 eingetragenen PLAN B Photovoltaik GmbH, Landerdamm 24b, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Hagemann, Landerdamm 24 b, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Geschäftszweig: Planung, Vermarktung und Verwaltung von Photovoltaikanlagen und anderen energieerzeugenden und energiespeichernden Investitionsgütern, sowie Beteiligung an anderen Gesellschaften
ist am 09.02.2024, um 11:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Birgitt Pollmann, Otto-Brenner-Str. 186, 33604 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 852/23
Amtsgericht Bielefeld, 09.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 852/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 41939 eingetragenen PLAN B Photovoltaik GmbH, Landerdamm 24b, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Hagemann, Landerdamm 24 b, 33758 Schlo…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 852/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 41939 eingetragenen PLAN B Photovoltaik GmbH, Landerdamm 24b, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Hagemann, Landerdamm 24 b, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Geschäftszweig: Planung, Vermarktung und Verwaltung von Photovoltaikanlagen und anderen energieerzeugenden und energiespeichernden Investitionsgütern, sowie Beteiligung an anderen Gesellschaften
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.03.2024, um 18:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.12.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Birgitt Pollmann, Otto-Brenner-Str. 186, 33604 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 14.06.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 31.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.106 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
43 IN 852/23
Bielefeld, 21.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 852/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 41939 eingetragenen PLAN B Photovoltaik GmbH, Landerdamm 24b, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Hagemann, La…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 852/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 41939 eingetragenen PLAN B Photovoltaik GmbH, Landerdamm 24b, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Hagemann, Landerdamm 24 b, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
ist am 04.04.2024 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
43 IN 852/23
Amtsgericht Bielefeld, 08.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 852/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 41939 eingetragenen PLAN B Photovoltaik GmbH, Landerdamm 24b, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Hagemann, La…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 852/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 41939 eingetragenen PLAN B Photovoltaik GmbH, Landerdamm 24b, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Hagemann, Landerdamm 24 b, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.106 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 852/23
Amtsgericht Bielefeld, 28.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 852/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 41939 eingetragenen PLAN B Photovoltaik GmbH, Landerdamm 24b, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Hagemann, La…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 852/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 41939 eingetragenen PLAN B Photovoltaik GmbH, Landerdamm 24b, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Hagemann, Landerdamm 24 b, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.02.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.106 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 852/23
Amtsgericht Bielefeld, 26.11.2025
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